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11. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“


24.02.2024  |  11. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“

Öffentliche Bekanntmachung

11. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz,

„Solarpark Lautlingen Süd“

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und

Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

1.Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der    öffentlichen Sitzung am 15.02.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“ beschlossen.

 

2. Ferner hat der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz in der öffentlichen Sitzung am 15.02.2024 den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Auslegung dieses Vorentwurfs für mindestens 30 Tage durchzuführen.

 


Plangebiet

 

Der Änderungsbereich befindet sich ca. 1,5 km südlich des Siedlungsgebiets von Lautlingen, ca. 850 m westlich der Kreisstraße 7151 und ca. 650 m nördlich der Kreisstraße 7143. Südlich grenzt die Fläche an die Gemarkung der Stadt Meßstetten, Gemarkung Hossingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Süden grenzt der Teilbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Westen des Teilbereiches befinden sich Waldflächen. Es handelt sich um einen Südhang. Auf der Fläche befinden sich vereinzelt Gehölze. Die Fläche befindet sich seit der Bekanntmachung des Zonierungsverfahrens vom 20.12.2022 nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet „Albstadt-Bitz“.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 4024 und Teilflächen der Flurstücke Nr. 4025, 4026, 4005, 4005/1 und 4005/2 und beträgt in dieser Abgrenzung ca. 12,8 ha.

Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz beabsichtigt mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage entsprechend dem Bebauungsplan „Solarpark Lautlingen Süd“. Der Bebauungsplan wird als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage ausweisen. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Lautlingen Süd“ wurde mit dem Aufstellungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 29.09.2022 eingeleitet. Es handelt sich demnach um ein Parallelverfahren entsprechend § 8 (3) BauGB.

Ziel der Stadt Albstadt ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Lautlingen zu schaffen. Vorhabenträger ist die Firma wpd. Die Flächen gehören einem Eigentümer und werden von einem Pächter bewirtschaftet. 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Albstadt/Bitz wird mit der Planzeichnung und der Begründung (jeweils mit dem Datum vom 31.10.2023)

von Montag, dem 4.3.2024 bis Freitag, dem 5.4.2024,

 

je einschließlich, im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag                 von 8:00 bis 11:30 Uhr

Donnerstag                              zusätzlich von15:30 bis 18:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

 

Der Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist ausschließlich über die Adlerstraße 14 möglich, bitte der Beschilderung folgen. Die Barrierefreiheit ist gewährleistet.

 

Die Auslegung findet zudem im Rathaus Bitz, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 1 (rollstuhlgerechter Zugang), Hindenburgplatz 7, 72475 Bitz zu den üblichen Öffnungszeiten statt.

 

Die auszulegenden Flächennutzungsplanunterlagen sind zusätzlich im oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Albstadt (https://www.albstadt.de/) unter der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

 

Die 11. Flächennutzungsplanänderung wird im Vollverfahren gem. §§ 2ff BauGB aufgestellt.

 

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 5.4.2024, Stellungnahmen abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig.

 

Albstadt, den 20.2.2024

gez.

Roland Tralmer

Oberbürgermeister

 

Topographische Karte

Luftbild

Bestandsplan

Planzeichnung

Begründung

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