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Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen
Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen

   

Warum Sanierung in der Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen?

Mit der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“ wurde im April 2017 der Grundstein für das Sanierungsgebiet „Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen“ gelegt.

Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes ergibt sich für die Stadt Albstadt die Möglichkeit, die Wohn- und Lebensqualität im Stadtteil Truchtelfingen durch die Behebung von städtebaulichen Missständen zu erhöhen. So soll u.a. die Ortsmitte durch gestalterische Maßnahmen gestärkt und die Schmiecha aufgewertet werden. Auch die Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch Umgestaltungsmaßnahmen von Straßen- und Platzräumen, die Schließung von Baulücken sowie die Neugestaltung öffentlicher Plätze und die Attraktivierung des öffentlichen Raums sind Ziele der Sanierungsmaßnahme. Berücksichtigung finden soll zudem die Aktivierung und städtebaulich maßstäbliche Neuordnung der vorhandenen Brach- und Entwicklungsflächen nach dem Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Zum Gelingen einer Sanierungsmaßnahme trägt zudem die Modernisierung privater Wohngebäude wesentlich bei. Privateigentümer können für ihr im Sanierungsgebiet liegendes Gebäude Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen beantragen.

Die Sanierungsmaßnahme auf einen Blick

Bewilligungszeitraum:
01.01.2017 - 30.04.2026
Größe: ca. 21,96 ha

Sanierungsverfahren:
Die Sanierung wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB finden Anwendung.

Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.

Mehr zum Sanierungsgebiet und den Fördermodalitäten finden Sie hier:

Ansprechpartner: 
Stadtverwaltung Albstadt
Baudezernat, Stabstelle Sanierung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Tel. 07432/160-3101
Fax 07432/160-3007
E-Mail: sanierung@albstadt.de

 
Die Sanierungsmaßnahme auf einen Blick

Bewilligungszeitraum:
01.01.2017 - 30.04.2026
Größe: ca. 21,96 ha

Sanierungsverfahren:
Die Sanierung wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB finden Anwendung.

Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.

Warum Sanierung in der Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen?

Mit der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“ wurde im April 2017 der Grundstein für das Sanierungsgebiet „Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen“ gelegt.

Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes ergibt sich für die Stadt Albstadt die Möglichkeit, die Wohn- und Lebensqualität im Stadtteil Truchtelfingen durch die Behebung von städtebaulichen Missständen zu erhöhen. So soll u.a. die Ortsmitte durch gestalterische Maßnahmen gestärkt und die Schmiecha aufgewertet werden. Auch die Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch Umgestaltungsmaßnahmen von Straßen- und Platzräumen, die Schließung von Baulücken sowie die Neugestaltung öffentlicher Plätze und die Attraktivierung des öffentlichen Raums sind Ziele der Sanierungsmaßnahme. Berücksichtigung finden soll zudem die Aktivierung und städtebaulich maßstäbliche Neuordnung der vorhandenen Brach- und Entwicklungsflächen nach dem Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Zum Gelingen einer Sanierungsmaßnahme trägt zudem die Modernisierung privater Wohngebäude wesentlich bei. Privateigentümer können für ihr im Sanierungsgebiet liegendes Gebäude Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen beantragen.

Mehr zum Sanierungsgebiet und den Fördermodalitäten finden Sie hier:

Ansprechpartner: 
Stadtverwaltung Albstadt
Baudezernat, Stabstelle Sanierung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Tel. 07432/160-3101
Fax 07432/160-3007
E-Mail: sanierung@albstadt.de