
Direkte Auswirkungen auf die Bewohner und Eigentümer in Sanierungsgebieten
haben diese Vorschriften insbesondere im Rahmen der bestehenden Möglichkeit,
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Privatgebäuden
ggf. begünstigt zu bekommen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt,
dass vor Beginn mit den Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung
mit der Stadtverwaltung vorliegen muss.
Außerdem können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigen nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadt vor Beginn mit den Baumaßnahmen zwingend notwendig.
In den Sanierungsgebieten „Bitzer Steige“ „Theodor-Groz-Straße“, mit Erweiterungen „Schlachthof" und „Rehfuss + Stocker, Innenstadt", „Westliche Innenstadt" und „Hufeisen", „Stadterneuerung Ebingen-West“, gelten als weitere Besonderheit spezielle gesetzlichen Vorschriften für Grundstücke. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung stehen unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.