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Albstadt - Sanierung - Besonderheiten in Sanierungsgebieten
Albstadt - Sanierung - Besonderheiten in Sanierungsgebieten
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten neben besonderen gesetzlichen Vorschriften für die Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen auch besondere Bestimmungen hinsichtlich der Finanzierung der durchzuführenden Maßnahmen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten beteiligen sich Bund und Land Baden-Württemberg finanziell mit bestimmten Prozentsätzen an der Durchführung dieser Maßnahmen. Der verbleibende Anteil an den förderfähigen Kosten wird von der Stadt Albstadt getragen. Zwingend erforderlich ist aber insbesondere auch die Investitionsbereitschaft von Bürgern, Eigentümern und Betriebsinhabern.

Direkte Auswirkungen auf die Bewohner und Eigentümer in Sanierungsgebieten haben diese Vorschriften insbesondere im Rahmen der bestehenden Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Privatgebäuden ggf. begünstigt zu bekommen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass vor Beginn mit den Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung vorliegen muss.

Außerdem können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigen nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadt vor Beginn mit den Baumaßnahmen zwingend notwendig.