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Sanierungsmaßnahme "Umfeld Bahnhof" - Albstadt-Ebingen
Sanierungsmaßnahme "Umfeld Bahnhof" - Albstadt-Ebingen


Warum Sanierung im „Umfeld Bahnhof“ - Albstadt-Ebingen?

Mit der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wurde im April 2020 der Grundstein für das Sanierungsgebiet „Umfeld Bahnhof“ - Albstadt-Ebingen gelegt.

Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes ergibt sich für die Stadt Albstadt die Möglichkeit, die Wohn- und Lebensqualität in diesem Gebiet durch die Behebung von städtebaulichen Missständen zu erhöhen.

So sollen u.a. der Bahnhof und die daran angrenzenden Bereiche entwickelt werden. Auch die Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch Umgestaltungsmaßnahmen von Straßenbereichen, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch Baulückenschließung und partielle Neuordnung sowie die Attraktivierung des öffentlichen Raums durch Neugestaltung öffentlicher Plätze sind Ziele der Sanierungsmaßnahme. Berücksichtigung finden soll zudem die Aktivierung und städtebaulich maßstäbliche Neuordnung der vorhandenen Brach- und Entwicklungsflächen nach dem Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Zum Gelingen einer Sanierungsmaßnahme trägt zudem die Modernisierung privater Wohngebäude wesentlich bei. Privateigentümer können für ihr im Sanierungsgebiet liegendes Gebäude Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen beantragen.

Mehr zum Sanierungsgebiet und den Fördermodalitäten finden Sie hier:


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Albstadt
Baudezernat, Stabsstelle Sanierung
Am Markt 2, 72461 Albstadt
Tel. 07432/160-3101
Fax 07432/160-3007
E-Mail sanierung@albstadt.de


Die Sanierungsmaßnahme auf einen Blick
Bewilligungszeitraum: 01.01.2020 - 30.04.2029
Größe: ca. 11,2 ha

Sanierungsverfahren:
Die Sanierung wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB finden Anwendung. Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.