Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie online über die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen der Stadt Albstadt.
Dabei weisen wir insbesondere auf die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegenden Bauleitpläne (Flächennutzungspläne bzw. Bebauungspläne) hin.
Auf den folgenden Seiten werde Ihnen die entsprechenden Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bzw. der öffentliche Auslegung Ihre Stellungnahmen zu den jeweiligen Bauleitplänen abzugeben.
Dies können Sie per Brief, per E-Mail, per Fax oder auch persönlich im Technischen Rathaus in 72461 Albstadt-Tailfingen, Am Markt 2, erledigen. Zuständig ist das Stadtplanungsamt.
05.10.2024 |
Inkrafttreten des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB „Eschach V“ Albstadt - Lautlingen
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