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Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Laub- und Unkraut
Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Laub- und Unkraut
Immer wieder treten bei Grundstückseigentümern und Mietern Unsicherheiten auf, wenn es um die Beseitigung von Unkraut und Laub auf Gehwegen geht. Insbesondere stellt sich jetzt im Herbst häufig die Frage, wer nun die auf dem Gehweg liegenden Blätter zu entsorgen hat, vor allem dann, wenn das Laub von straßenbegleitenden Stadtbäumen stammt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) nach der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ verpflichtet sind, die Gehwege vor ihrem Grundstück zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Auch das Unkraut in der Fuge zwischen Bordstein und Gehwegbelag muss von den Anliegern entfernt werden. Die Reinigungspflicht beinhaltet zudem die ordnungsgemäße Beseitigung des zusammengekehrten Laubes. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob dieses Laub nun von Bäumen des Anliegers, städtischen Bäumen oder Bäumen des Nachbarn herrührt.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung des Laubes erfolgt durch eigene Kompostierung oder über die Biotonne. Außerdem sind beim Landkreis gegen Gebühr weiße Sammelsäcke erhältlich, sofern für das Grundstück eine Biotonne angemeldet ist. Des Weiteren nehmen Landwirte des Maschinenrings sowie einige Containerdienste solche Grünabfälle gegen Entgelt an. Die Abfallberatung des Landkreises (Tel.: 07433 - 92-1371 oder 1381) erteilen gerne weitere Auskünfte.

Die aktuelle Streupflichtsatzung kann hier abgerufen werden.