-
Albstadt - Standesamt
Albstadt - Standesamt
Eheschließung
Die Eheschließung kann beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist die Standesbeamtin oder der Standesbeamte, in dessen Standesamtsbezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen können die Partner wählen.

Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung (Vollmacht, Vordruck erhältlich beim Standesamt) mitbringen.

Voraussetzungen:
Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen. Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Folgende Hinweise beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige.

  • Benötigt werden immer, wenn die Partner noch nie verheiratet waren
  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • Bei einem Wohnort außerhalb von Albstadt benötigen sie Aufenthaltsbescheinigungen des Bürgerbüros/der Meldebehörde
  • vom Geburtsstandesamt eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe oder aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes.

    Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Kindes, ggf. Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts

Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:

  • Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:

  • Einbürgerung- bzw. Erwerbsurkunde

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namenserklärungen
  • Einbürgerungsurkunde

Wenn ein Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung benötigter Dokumente ausgestellt.

 
Trauung
Rathaus Trauzimmer im Rathaus (Ebingen)
   

In Albstadt bieten wir zusätzlich auch an Samstagen Eheschließungen an:

  • für Eheschließungen in Lautlingen jeweils am 2. und 4. Samstag im Monat.
  • für Eheschließungen in Tailfingen jeweils am 1. Und 3. Samstag im Monat und zusätzlich in Onstmettingen und Pfeffingen jeweils am 3. Samstag im Monat.

Um einen Termin zur Eheschließung zu vereinbaren bzw. bei Anfragen bezüglich benötigter Unterlagen, setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin Ihres Wohnortes telefonisch in Verbindung oder kommen Sie bei uns persönlich vorbei.

> Kontakt