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Leben in Albstadt - Studenten - GEZ - Befreiung
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Befreiung - Rundfunkbeitrag

Ab dem 1. Januar 2013 zahlt man nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung, also
eine Wohnung, ein Beitrag. Es spielt keine Rolle mehr, wie viele Personen in
einem Haushalt leben. Die Gebühr ist nur noch von einer Person, in der Regel vom
Wohnungsinhaber, zu entrichten.

Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich nach wie vor von der Beitragspflicht befreien lassen. Dafür müssen sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen schriftlichen Antrag stellen (das Antragsformular kann online über die Website www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden) und diesem eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beilegen. Die einzureichenden Unterlagen, welche auf dem Antrag aufgeführt sind, werden von den Mitarbeitern des Einwohneramtes kopiert und beglaubigt.

Wer mit Beginn des BAföG-Bewilligungszeitraums vom Rundfunkbeitrag befreit werden will, muss den Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass des BAföG-Bescheides stellen, ansonsten wird erst ab dem Monat von der Rundfunkgebühr befreit, der auf den Monat der Antragstellung folgt.