-
Online-Gewinnspielbedingungen
Online-Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb „Foto des Monats“

Die Stadtverwaltung sucht über ihre Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram nach den schönsten Motiven aus Albstadt. Profis, Hobbyfotografen und alle, die gerne hinter der Linse stehen, können mit ihrem Motivvorschlag an dem Fotowettbewerb teilnehmen.

Um am Fotowettbewerb teilzunehmen sind die Aufnahmen im Querformat unter Nennung des Namens, des Aufnahmeortes und des Datums per E-Mail mit dem Betreff „Foto des Monats“ an socialmedia@albstadt.de unter Angabe der geforderten Daten an die Kanäle der Stadtverwaltung Albstadt zu senden.
Wird das Foto auf Facebook/Instagram hochgeladen, kann die Stadtverwaltung optional auf Facebook/Instagram getaggt werden, zusätzlich kann der Hashtag #meinalbstadt verwendet werden.

Für die Teilnahme berücksichtigt werden allerdings nur Fotos, die per E-Mail eingehen.


Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter
    Der Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die Stadtverwaltung Albstadt.
  1. Teilnahme
    Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
    Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
    Das Veröffentlichen rechtswidriger Inhalte wird untersagt. Die Stadtverwaltung Albstadt behält sich vor, Teilnehmende, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Fotowettbewerb auszuschließen.
  1. Einsendeschluss
    Einsendeschluss ist jeweils der letzte Kalendertag des Monats, für den das „Foto des Monats“ ermittelt wird.
  1. Gewinnspiel und Gewinnermittlung
    Unter allen Teilnehmenden wird das „Foto des Monats“ ermittelt. Das Gewinnerfoto wird auf den Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung Albstadt und der digitalen Stele am Albstadion veröffentlicht. Außerdem hat jedes Gewinnerfoto die Chance „Foto des Jahres“ zu werden.
    Das in Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb veranstaltete Gewinnspiel der Stadtverwaltung Albstadt steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta organisiert, unterstützt oder gesponsert. Die Stadtverwaltung Albstadt alleine ist für das Gewinnspiel verantwortlich.
    Die Social Media Nutzer küren nach einer Vorauswahl durch die Stadtverwaltung Albstadt den Gewinnenden. Die Benachrichtigung des Gewinnenden erfolgt innerhalb sieben Tage nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail oder Direktnachricht über Facebook oder Instagram.
  1. Einsendungen
    Alle eingesendeten Motive müssen in Albstadt aufgenommen worden sein. Mit der Einsendung und der Teilnahme am Fotowettbewerb gehen sämtliche Rechte an dem Foto an die Stadtverwaltung Albstadt über, auch gegenüber Dritten. Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind. Die eingereichten Fotos dürfen in den Farben/Tonwerten/Kontrasten nur in geringem Maß angepasst worden sein. Die Fotos dürfen keine Rahmen oder sonstige Verzierungen enthalten.
    Die zur Teilnahme eingesandten Bilder dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Sie müssen vom Teilnehmenden persönlich erstellt sein, sollten erkennbare Personen abgebildet sein, muss eine Einwilligung dieser Personen vorliegen. Einwilligungen Dritter muss der Teilnehmende auf Anfrage schriftlich nachweisen können.
  1. Nutzungsrechte an Einsendungen und Uploads

    (1) Die Teilnehmenden übertragen der Stadtverwaltung Albstadt im Sinne des Urheberrechtes für alle Werke, an denen sie Rechte besitzen, sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte. Teilnehmende räumen der Stadtverwaltung Albstadt somit das Recht ein, eingesandte Bilder unentgeltlich sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zu verwenden. Dies schließt die Verbreitung, Vervielfältigung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Verwendung in Vorführungen, Vorträgen, Aufführungen, Sendungen aller Art wie in Printprodukten und online auch unter Nennung des Namens des Teilnehmenden ein. Soweit aus Sicht der Stadtverwaltung nötig, sind Bearbeitung der Aufnahmen zulässig.

    (2) Die Stadtverwaltung Albstadt ist dazu berechtigt, die ihr übertragenen Nutzungsrechte Dritten einzuräumen oder zu übertragen.

    (3) Im Falle von Publikationen in jedweder Form wird der Urheber als Fotograf der von ihm an die Stadtverwaltung Albstadt vermachten Fotos genannt.
  1. Beendigung der Aktion
    Die Stadtverwaltung Albstadt behält sich vor, die Aktion anzupassen, zu ändern oder zu beenden, falls dies notwendig sein sollte.
  1. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden nur dann und in dem Umfang zu Zwecken der Präsentation erhoben, verarbeitet und genutzt, in welchem die Teilnehmenden diese im Rahmen der Teilnahme am Fotowettbewerb selbst zur Verfügung stellen. Die von den Teilnehmenden eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder auf den Kanälen der Stadtverwaltung Albstadt und in Printprodukten an beteiligte Dritte weitergegeben. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu Zwecken der Präsentation einverstanden.
    Teilnehmende können der Verwendung ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per Mail gegenüber der Stadt unter socialmedia@albstadt.de widersprechen. Dies hat zur Folge, dass die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet und genutzt werden.

    Hinweise zum Datenschutz der Stadtverwaltung Albstadt gibt es unter https://www.albstadt.de/datenschutz

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 


Teilnahmebedingungen allgemeine Fotoeinsendungen

Die Stadtverwaltung sucht über ihre Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram nach den schönsten Motiven aus Albstadt. Profis, Hobbyfotografen und alle, die gerne hinter der Linse stehen, können mit ihrem Motivvorschlag an dem Fotowettbewerb teilnehmen.

Um teilzunehmen, können die Aufnahmen unter Nennung des Namens, des Aufnahmeortes und des Datums per E-Mail an socialmedia@albstadt.de oder per Direktnachricht über Facebook oder Instagram an die Kanäle der Stadtverwaltung Albstadt gesendet werden.
Wird das Foto auf Facebook/Instagram hochgeladen, kann die Stadtverwaltung optional auf Facebook/Instagram getaggt werden, zusätzlich kann der Hashtag #meinalbstadt verwendet werden.

Für die Teilnahme berücksichtigt werden allerdings nur Fotos, die per E-Mail oder Direktnachricht eingehen.


Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter
    Der Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die Stadtverwaltung Albstadt.
  1. Teilnahme
    Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
    Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
    Das Veröffentlichen rechtswidriger Inhalte wird untersagt. Die Stadtverwaltung Albstadt behält sich vor, Teilnehmende, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Fotowettbewerb auszuschließen.
  1. Einsendungen
    Alle eingesendeten Motive müssen in Albstadt aufgenommen worden sein. Mit der Einsendung und der Teilnahme am Fotowettbewerb gehen sämtliche Rechte an dem Foto an die Stadtverwaltung Albstadt über, auch gegenüber Dritten. Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind. Die eingereichten Fotos dürfen in den Farben/Tonwerten/Kontrasten nur in geringem Maß angepasst worden sein. Die Fotos dürfen keine Rahmen oder sonstige Verzierungen enthalten.
    Die zur Teilnahme eingesandten Bilder dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Sie müssen vom Teilnehmenden persönlich erstellt sein, sollten erkennbare Personen abgebildet sein, muss eine Einwilligung dieser Personen vorliegen. Einwilligungen Dritter muss der Teilnehmende auf Anfrage schriftlich nachweisen können.
  1. Nutzungsrechte an Einsendungen und Uploads

    (1) Die Teilnehmenden übertragen der Stadtverwaltung Albstadt im Sinne des Urheberrechtes für alle Werke, an denen sie Rechte besitzen, sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte. Teilnehmende räumen der Stadtverwaltung Albstadt somit das Recht ein, eingesandte Bilder unentgeltlich sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zu verwenden. Dies schließt die Verbreitung, Vervielfältigung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Verwendung in Vorführungen, Vorträgen, Aufführungen, Sendungen aller Art wie in Printprodukten und online auch unter Nennung des Namens des Teilnehmenden ein. Soweit aus Sicht der Stadtverwaltung nötig, sind Bearbeitung der Aufnahmen zulässig.

    (2) Die Stadtverwaltung Albstadt ist dazu berechtigt, die ihr übertragenen Nutzungsrechte Dritten einzuräumen oder zu übertragen.

    (3) Im Falle von Publikationen in jedweder Form wird der Urheber als Fotograf der von ihm an die Stadtverwaltung Albstadt vermachten Fotos genannt.
  1. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden nur dann und in dem Umfang zu Zwecken der Präsentation erhoben, verarbeitet und genutzt, in welchem die Teilnehmenden diese im Rahmen der Teilnahme am Fotowettbewerb selbst zur Verfügung stellen. Die von den Teilnehmenden eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder auf den Kanälen der Stadtverwaltung Albstadt und in Printprodukten an beteiligte Dritte weitergegeben. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu Zwecken der Präsentation einverstanden.
    Teilnehmende können der Verwendung ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per Mail gegenüber der Stadt unter socialmedia@albstadt.de widersprechen. Dies hat zur Folge, dass die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet und genutzt werden.

    Hinweise zum Datenschutz der Stadtverwaltung Albstadt gibt es unter https://www.albstadt.de/datenschutz

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 


Für die Teilnahme an Gewinnspielen der Stadtverwaltung Albstadt gelten folgende Bedingungen:

  1. Die der Stadtverwaltung Albstadt veranstalteten Gewinnspiele stehen in keinerlei Verbindung zu Facebook und Instagram und werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram organisiert, unterstützt oder gesponsert. Die Stadtverwaltung Albstadt alleine ist für die Gewinnspiele verantwortlich.
  2. Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Das Veröffentlichen rechtswidriger Inhalte wird untersagt. Die Stadtverwaltung Albstadt behält sich vor, Teilnehmende, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Beginn und Ende sowie der Gegenstand des Gewinnspiels sind dem jeweiligen Gewinnspiel zu entnehmen.
  4. Der Gewinner/Die Gewinnerin wird unter allen Einsendungen gemäß dem Zufallsprinzip von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Albstadt ermittelt.
  5. Die Benachrichtigung des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt innerhalb sieben Tage nach Ende des Gewinnspiels per Facebook Messenger oder Instagram Direktnachricht. Meldet sich ein Gewinner bis 14 Tage nach Gewinnbenachrichtigung nicht, verliert er den Gewinnanspruch. Es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
  6. Der Gewinn wird dem Gewinner/der Gewinnerin auf dem Postweg zugesandt. Auch eine Abholung ist möglich.
  7. Personenbezogene Daten werden nur dann und in dem Umfang erhoben, in welchem die Teilnehmenden diese im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel selbst zur Verfügung stellen. Wird der Gewinn dem Gewinner/der Gewinnerin auf dem Postweg zugesandt, muss der Gewinner/die Gewinnerin seinen/ihren vollständigen Namen sowie seine/ihre Postadresse angeben. Die Daten werden nur zu Zwecken des Gewinnspiels und dessen Versand verwendet. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  8. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung Albstadt sowie ihre Familienmitglieder und alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen.
  9. Hinweise zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://www.albstadt.de/datenschutz
  10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.