Erneuter Auslegungsbeschluss sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen nach § 2ff BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften
Erneuter Auslegungsbeschluss sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 den erneuten Auslegungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW öffentlich auszulegen.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich östlich der „Ignaz-Demeter-Schule“ in Albstadt-Lautlingen entlang der „Römerstraße“. Es umfasst die Flurstücke 406/6 und 406/7. Im Westen wird es vom Flurstück 406/4, im Norden von den Flurstücken 406/8 und 408 sowie im Osten vom Flurstück 405/3 begrenzt. Im Süden grenzt das Flurstück 270 („Römerstraße“) an.
Das gesamte Plangebiet umfasst ca. 0,06 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Ziel und Zweck der Planung:
Das auf dem Flurstück 406/7 bestehende Gebäude soll abgebrochen werden. Nach dem Abbruch soll auf den Flurstücken 406/6 und 406/7 ein neues Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen. Die Geschossflächenzahl soll entsprechend den heutigen Maßstäbe auf 0,8 erhöht werden. Die beste-hende Festsetzung des Kniestocks soll gestrichen und stattdessen eine Festsetzung der maximalen Traufhöhe mit 6,60 m in den Textteil aufgenommen werden. Als Dachform soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 10 - 45 Grad einschließlich Dachaufbauten und Dachgauben zugelassen werden. Das Vorhaben entspricht einer zeitgemäßen, verdichteten Bebauung und gewährleistet eine bessere Aus-nutzung der vorhandenen Fläche. Der Neubau fügt sich in die Umgebung ein und entspricht dem ge-wachsenen, baulichen Rahmen im Umfeld. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens wird eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Bergen“ aus dem Jahr 1966 erforderlich.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 27.03.2025 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschrif-ten vom 27.03.2025 werden jeweils mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen zu den Themen Artenschutz, Wasser- und Bodenschutz sowie der ar-tenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 29.10.2024
von Montag, dem 26.05.2025 bis Dienstag, dem 10.06.2025,
je einschließlich, im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtpla-nungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszent-rum, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | von 8:00 bis 11:30 Uhr |
Donnerstag | zusätzlich von 15:30 bis 18:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwe-cke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stel-lungnahme angemessen verkürzt. Außerdem sind im Rahmen der erneuten Auslegung nur noch Stel-lungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Inhalten möglich. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden vorgenommen:
- Im gesamten Plangebiet wurde ergänzend zur Baugrenze entlang der „Römerstraße“ eine überbaubare Grundstücksfläche mittels einer umfassenden Baugrenze festgesetzt,
- die Festsetzung einer Traufhöhe ist entfallen,
- die zulässige Art der baulichen Nutzung innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes wurde kon-kretisiert und
- es wurden Festsetzungen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-den, Natur und Landschaft sowie zu Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen getroffen.
MEHR INFOS
ÜbersichtsplanLuftbildRäumlicher GeltungsbereichPlanzeichnungZeichenerklärungPlanungsrechtliche FestsetzungenBegründungArtenschutzrechtliche Relevanzprüfung