Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Südwestlicher Hohberg“, Albstadt-Onstmettingen
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 27.11.2025 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südwestlicher Hohberg“, Albstadt-Onstmettingen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie den Auslegungsbeschluss für die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gefasst.
2. Ferner hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt in der öffentlichen Sitzung am 27.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Südwestlicher Hohberg“, Albstadt-Onstmettingen und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW öffentlich auszulegen.
Plangebiet:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Albstadt-Onstmettingen und umfasst eine bereits bebaute Fläche von ca. 4,9 Hektar. Der Geltungsbereich liegt in einem überwiegend der Wohnnutzung dienenden Siedlungsbereich. Östlich an das Plangebiet grenzt bestehende Wohnbebauung an. Westlich und südlich wird es durch eine ausgeprägte Hanglage mit dichter Bepflanzung sowie angrenzendem Wald abgeschlossen, wodurch ein naturräumlicher Übergang entsteht. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Achalmstraße.
In das Plangebiet sind nachfolgende Flurstücke einbezogen:
6529,6530,6531,6532,6467,6468,6463,6466,6470/3,6470/2,6470,6470/1,6471,6471/1,6472,6472/1,6473,6533,6534,
6534/1,6534/2,6534/3,6534/4,6534/5,6534/6,6534/7,6534/8,6528,6528/1,6528/2,6528/3,6528/4,6594/1,5048/1,6594/1,
6594,6592,6569,6570,6575/2,6575/1,6571,6572,6572/1,6600,6473/1.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist das städtebauliche Erfordernis, eine geordnete Nachverdichtung innerhalb eines bereits bebauten Stadtgebiets zu ermöglichen. Ziel ist es, den vorhandenen Siedlungsraum effizienter zu nutzen und damit einen Beitrag zur klima- und umweltgerechten Stadtentwicklung zu leisten. Die Planung verfolgt mehrere städtebauliche Zielsetzungen im Sinne des § 1 Abs. 6 BauGB: Sie dient insbesondere der Schaffung eines bedarfsgerechten und differenzierten Wohnraumangebots sowie der Förderung einer funktionalen und angemessenen Nutzungsmischung. Es entspricht damit dem gesetzlichen Auftrag, die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung vorzunehmen. Zudem soll durch die bauleitplanerische Steuerung und Sicherung eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb eines gewachsenen Stadtteils gewährleistet werden. Dies umfasst insbesondere die Einfügung geplanter Vorhaben in die vorhandenen städtebaulichen Strukturen sowie den Erhalt des ortsbildprägenden gestalterischen Zusammenhangs. Die Planung steht im Einklang mit den Grundsätzen einer nach-haltigen städtebaulichen Entwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 30.10.2025 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 30.10.2025 werden jeweils mit Begründung und folgenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen
• Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von Pustal Landschaftsökologie und Planung vom 29.08.2025:
- Anlass: Nachverdichtung im Innenbereich (§ 34 BauGB); effiziente Nutzung des Siedlungsraums; keine Außenbereichsinanspruchnahme.
- Ergebnis: Garten- und Grünstrukturen mit hoher Bedeutung für geschützte Arten; potenziell hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial; artenschutzrechtliche Prüfungen bei Bauvorhaben erforderlich.
- Vermeidungsmaßnahmen: Rodungen/Abbruch nur im Winterhalbjahr (Vö-gel/Fledermäuse); Vogelschlagschutz an Glasflächen; insektenfreundliche, gerichtete Au-ßenbeleuchtung.
- Hinweise: Artenschutz § 44 BNatSchG beachten; Falleneffekte und Barrieren vermeiden; Nist- und Quartierstrukturen empfohlen.
- Untersuchungsbedarf: Projektspezifische faunistische Erhebungen nach Standards (Käfer, Amphibien, Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse, Haselmäuse).
von Montag, dem 08.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026,
je einschließlich, im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Der barrierefreie Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist über die Adlerstraße 14 möglich.
Die auszulegenden Bebauungsplanunterlagen sind zusätzlich im oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Albstadt (https://www.albstadt.de/buergerbeteiligung) unter der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 23.01.2026, Stellungnahmen abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig.
Albstadt, den 03.12.2025
gez.
Roland Tralmer
Oberbürgermeister
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