
Online-Beantragung JETZT über den Internetlink:
Im Online-Antragsformular müssen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Beantragung über QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@albstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Beginn der Antragstellung zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. Falls Sie jedoch bei rechtzeitiger Antragstellung bis Dienstag, 03. März 2026, noch keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Briefwahl-Team des Wahlamtes der Stadt Albstadt, Tel.: 07431/160-2314 oder 160-2225,
E-Mail: wahlamt@albstadt.de.
Bitte beachten Sie zudem, dass es aufgrund der Postzustellung ab Dienstag, den 03. März 2026, einer persönlichen Beantragung und Abholung bedarf.
Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, wenn Sie den Wahlschein verloren haben oder wenn Sie plötzlich erkrankt sind. Bei den Bürgerdiensten in der Unteren Vorstadt 3 in Ebingen ist für solche Fälle am Samstag, 07. März 2026, von 10.00 bis 12.00, Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung, bis 15.00 Uhr, im Rathaus in Ebingen, Zimmer 112, Marktstraße 35, 72458 Albstadt, möglich.
Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr roter Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt eingegangen sein muss, um berücksichtigt werden zu können. Demnach empfehlen wir eine persönliche Abgabe Ihrer Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den städtischen Briefkasten am Rathaus in Ebingen.
Hierzu folgende Informationen der Deutschen Post, mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung:
Damit alle Wahlbriefe pünktlich beim Wahlamt vorliegen, sollen sie drei Werktage vor dem Wahlsonntag von den Wählenden in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden.
Beantragung und persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen aus organisatorischen Gründen ausschließlich bei den Bürgerdiensten/Wahlamt in der Außenstelle in der Unteren Vorstadt 3 in Ebingen und im BürgerBüro in Tailfingen zu den nachfolgenden Öffnungszeiten erfolgen kann.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen:
Im Stadtteil Ebingen beim Amt für Einwohnerservice, Bürgerdienste/Wahlamt, Untere Vorstadt 3, 72458 Albstadt, EG, Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr sowie nachmittags am Montag von 13.00 – 15.30 Uhr, am Dienstag von 13.00 – 16.00 Uhr am Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr sowie am Freitag, 06. März 2026, von 8.00 bis 15.00 Uhr.
In Albstadt-Tailfingen werden die Wahlscheine vom BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, 72461 Albstadt, ausgestellt. Montag und Dienstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie am Freitag, 06. März 2026, von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Auf den Ortsämtern in den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen ist ausschließlich die Beantragung und keine Abholung von Briefwahlunterlagen, bis einschließlich Dienstag, 03. März 2026, allerdings nur im Rahmen der dort geltenden Öffnungszeiten, möglich.