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Kommunalwahlen 2024

Am 09. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Diese finden zeitgleich mit der Europawahl statt. In Albstadt wird der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Onstmettingen und Pfeffingen gewählt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:

Übersicht:

> Allgemeine Informationen
> Wahlbenachrichtigung
> Briefwahl
> Wahllokale

> Wahlvorschlagsverfahren
> Öffentliche Bekanntmachung
> Gemeindewahlausschuss
> Kontakt zum Wahlamt


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 finden Sie über die Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg:

Wer darf wählen? https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen
Wer wird gewählt? https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-wird-gewaehlt-kommunalwahl
Wie wird gewählt? https://www.kommunalwahl-bw.de/wie-wird-gewaehlt-kommunalwahl


Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Für die Europawahl und die Kommunalwahlen erhält jede wahlberechtigte Person unabhängig davon, zu welcher Wahl man wahlberechtigt ist, nur eine Wahlbenachrichtigung. Für welche Wahl/en die Wahlberechtigung vorliegt, kann der Überschrift der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Sie finden in der Wahlbenachrichtigung ebenfalls Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokal inkl. der Barrierefreiheit.

Wählen im Wahllokal:
Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch erleichtern Sie die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um Probleme vorzubeugen, empfehlen wir zudem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei Unionsbürgern einen gültigen Identitätsausweis, für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.

Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder einen gültigen Identitätsausweis) mitzubringen.


Briefwahl

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Unter folgendem Link können Sie bequem vom 25. April 2024, bis einschließlich Donnerstag, 06. Juni 2024, um 12.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen:

„Hier zur Briefwahlbeantragung“

Im Online-Antragsformular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@albstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Beginn der Antragstellung zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. Falls Sie jedoch bei rechtzeitiger Antragsstellung bis Dienstag, 04. Juni 2024 noch  keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Briefwahl-Team des Wahlamtes der Stadt Albstadt, Tel.: 07431/160-2314 oder 160-2263, E-Mail: wahlamt@albstadt.de, wenden.

Persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen:

Im Stadtteil Ebingen beim Amt für öffentliche Ordnung, Einwohneramt, Rathaus Albstadt, Marktstr. 35, 72458 Albstadt, Zimmer 321, Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie am Freitag, 07. Juni 2024 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

In Albstadt-Tailfingen werden die Wahlscheine vom Bürgerbüro Tailfingen, Adlerstraße 14, 72461 Albstadt ausgestellt, Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag, 07. Juni 2024, von 8.00 bis 18.00 Uhr.

In den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen erfolgt die Ausstellung der Wahlscheine durch die Ortsämter, bis einschließlich Freitag, 17. März 2023, allerdings nur im Rahmen der dort geltenden Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen finden Sie hier.


Wahllokale

Zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.


Wahlvorschlagsverfahren

Die rechtlichen Vorgaben des Wahlvorschlagsverfahrens für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 09. Juni 2024 sind sehr umfassend.
Zur Orientierung finden Sie hier  eine Terminübersicht.

Weitere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren erhalten Sie über die Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.kommunalwahl-bw.de/faq-kandidatur

Sollten Vordrucke und Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren benötigt werden, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Haag vom Wahlamt Tel.: 07431/160-2221, E-Mail: wahlamt@albstadt.de.


Öffentliche Bekanntmachung


Gemeindewahlausschuss

Die Leitung der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahlen obliegt dem Gemeindewahlausschuss, der vom Gemeinderat in der Sitzung am 01. Februar 2024 gebildet wurde.
Zu den Aufgaben des Gemeindewahlausschusses gehören insbesondere die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge der Gemeinderatswahl und den Ortschaftsratswahlen, die Beschlussfassung über die Zulassung inkl. der Auslosung der Reihenfolge der Wahlvorschläge sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Zugleich übernimmt der Gemeindewahlausschuss in einer Stadt wie Albstadt, die für sich allein einen Wahlkreis bildet, die Feststellung des Ergebnisses der Kreistagswahl in diesem Wahlkreis.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Herr Erster Bürgermeister Udo Hollauer, sein Stellvertreter ist Herr Bürgermeister Steve Mall.

Die öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses finden an folgenden Tagen statt: 

1. Sitzung: Montag, 08. April 2024, 18.00 Uhr, Rathaus Ebingen, Gr. Sitzungssaal
Gegenstand:

1. Verpflichtung der gewählten Beisitzer und der Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses
2. Bekanntgabe über die Bestimmung des Schriftführers und des Stellvertreters sowie der Hilfspersonen und Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes
3. Feststellen des Ausscheidens kraft Gesetz von Frau Susanne Feil (Stv. Beisitzerin Die Grünen) und Herrn Johannes Schlegel (Stv. Beisitzer FDP)
4. Information der Unionsbürger/innen zur Europawahl 2024
5. Einsatz des automatisierten Wahlverfahrens „Wahlmanager“
6. Beschlussfassung über die Unterbrechung, Verschiebung und Verlegung der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse in andere   Räumlichkeiten (§ 36 (1) S. 2 KomWO)
7. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und den Ortschaftsratswahlen und Beschlussfassung über die Zulassung inkl.  der Auslosung der Reihenfolge der Wahlvorschläge
8. Verwendung von Ordnungsziffern auf den Stimmzetteln
9. Festlegung anzugebender Ortsteile oder sonstige Gebietsbezeichnungen
10. Festlegung der Reihenfolge der Ergebnisermittlung der Kommunalwahlen
11. Sonstiges

2. Sitzung: Montag, 10. Juni 2024, 18.00 Uhr, Rathaus Ebingen, Gr. Sitzungssaal
Gegenstand:
1. Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Kommunalwahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte
2. Feststellung des Wahlergebnisses des Kreistags für den Wahlkreis II Albstadt

3. Sitzung: Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, Rathaus Ebingen, Gr. Sitzungssaal
Gegenstand:
1. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl
2. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Ortschaftsratswahlen in den Stadtteilen: Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Onstmettingen und Pfeffingen


Kontakt zum Wahlamt

Haben Sie noch Fragen?  Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222

E-Mail: wahlamt@albstadt.de


Für Informationen zur Wahl des Kreistags wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Zollernalbkreis.

Kommunalwahlen 2024

Am 09. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Diese finden zeitgleich mit der Europawahl statt. In Albstadt wird der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Onstmettingen und Pfeffingen gewählt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:

Übersicht:

> Allgemeine Informationen
> Wahlbenachrichtigung
> Briefwahl
> Wahllokale

> Wahlvorschlagsverfahren
> Öffentliche Bekanntmachung
> Gemeindewahlausschuss
> Kontakt zum Wahlamt


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 finden Sie über die Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg:

Wer darf wählen? https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen
Wer wird gewählt? https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-wird-gewaehlt-kommunalwahl
Wie wird gewählt? https://www.kommunalwahl-bw.de/wie-wird-gewaehlt-kommunalwahl


Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Für die Europawahl und die Kommunalwahlen erhält jede wahlberechtigte Person unabhängig davon, zu welcher Wahl man wahlberechtigt ist, nur eine Wahlbenachrichtigung. Für welche Wahl/en die Wahlberechtigung vorliegt, kann der Überschrift der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Sie finden in der Wahlbenachrichtigung ebenfalls Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokal inkl. der Barrierefreiheit.

Wählen im Wahllokal:
Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch erleichtern Sie die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um Probleme vorzubeugen, empfehlen wir zudem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei Unionsbürgern einen gültigen Identitätsausweis, für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.

Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder einen gültigen Identitätsausweis) mitzubringen.


Briefwahl

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Unter folgendem Link können Sie bequem vom 25. April 2024, bis einschließlich Donnerstag, 06. Juni 2024, um 12.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen:

„Hier zur Briefwahlbeantragung“

Im Online-Antragsformular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@albstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Beginn der Antragstellung zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. Falls Sie jedoch bei rechtzeitiger Antragsstellung bis Dienstag, 04. Juni 2024 noch  keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Briefwahl-Team des Wahlamtes der Stadt Albstadt, Tel.: 07431/160-2314 oder 160-2263, E-Mail: wahlamt@albstadt.de, wenden.

Persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen:

Im Stadtteil Ebingen beim Amt für öffentliche Ordnung, Einwohneramt, Rathaus Albstadt, Marktstr. 35, 72458 Albstadt, Zimmer 321, Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie am Freitag, 07. Juni 2024 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

In Albstadt-Tailfingen werden die Wahlscheine vom Bürgerbüro Tailfingen, Adlerstraße 14, 72461 Albstadt ausgestellt, Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag, 07. Juni 2024, von 8.00 bis 18.00 Uhr.

In den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen erfolgt die Ausstellung der Wahlscheine durch die Ortsämter, bis einschließlich Freitag, 17. März 2023, allerdings nur im Rahmen der dort geltenden Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen finden Sie hier.


Wahllokale

Zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.


Wahlvorschlagsverfahren

Die rechtlichen Vorgaben des Wahlvorschlagsverfahrens für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 09. Juni 2024 sind sehr umfassend.
Zur Orientierung finden Sie hier  eine Terminübersicht.

Weitere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren erhalten Sie über die Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.kommunalwahl-bw.de/faq-kandidatur

Sollten Vordrucke und Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren benötigt werden, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Haag vom Wahlamt Tel.: 07431/160-2221, E-Mail: wahlamt@albstadt.de.


Öffentliche Bekanntmachung


Gemeindewahlausschuss

Die Leitung der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahlen obliegt dem Gemeindewahlausschuss, der vom Gemeinderat in der Sitzung am 01. Februar 2024 gebildet wurde.
Zu den Aufgaben des Gemeindewahlausschusses gehören insbesondere die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge der Gemeinderatswahl und den Ortschaftsratswahlen, die Beschlussfassung über die Zulassung inkl. der Auslosung der Reihenfolge der Wahlvorschläge sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Zugleich übernimmt der Gemeindewahlausschuss in einer Stadt wie Albstadt, die für sich allein einen Wahlkreis bildet, die Feststellung des Ergebnisses der Kreistagswahl in diesem Wahlkreis.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Herr Erster Bürgermeister Udo Hollauer, sein Stellvertreter ist Herr Bürgermeister Steve Mall.

Die öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses finden an folgenden Tagen statt: 

1. Sitzung: Montag, 08. April 2024, 18.00 Uhr, Rathaus Ebingen, Gr. Sitzungssaal
Gegenstand:

1. Verpflichtung der gewählten Beisitzer und der Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses
2. Bekanntgabe über die Bestimmung des Schriftführers und des Stellvertreters sowie der Hilfspersonen und Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes
3. Feststellen des Ausscheidens kraft Gesetz von Frau Susanne Feil (Stv. Beisitzerin Die Grünen) und Herrn Johannes Schlegel (Stv. Beisitzer FDP)
4. Information der Unionsbürger/innen zur Europawahl 2024
5. Einsatz des automatisierten Wahlverfahrens „Wahlmanager“
6. Beschlussfassung über die Unterbrechung, Verschiebung und Verlegung der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse in andere   Räumlichkeiten (§ 36 (1) S. 2 KomWO)
7. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und den Ortschaftsratswahlen und Beschlussfassung über die Zulassung inkl.  der Auslosung der Reihenfolge der Wahlvorschläge
8. Verwendung von Ordnungsziffern auf den Stimmzetteln
9. Festlegung anzugebender Ortsteile oder sonstige Gebietsbezeichnungen
10. Festlegung der Reihenfolge der Ergebnisermittlung der Kommunalwahlen
11. Sonstiges

2. Sitzung: Montag, 10. Juni 2024, 18.00 Uhr, Rathaus Ebingen, Gr. Sitzungssaal
Gegenstand:
1. Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Kommunalwahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte
2. Feststellung des Wahlergebnisses des Kreistags für den Wahlkreis II Albstadt

3. Sitzung: Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr, Rathaus Ebingen, Gr. Sitzungssaal
Gegenstand:
1. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl
2. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Ortschaftsratswahlen in den Stadtteilen: Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Onstmettingen und Pfeffingen


Kontakt zum Wahlamt

Haben Sie noch Fragen?  Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222

E-Mail: wahlamt@albstadt.de


Für Informationen zur Wahl des Kreistags wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Zollernalbkreis.