Mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wertet die Stadt Albstadt mit hohem finanziellen Mitteleinsatz Bereiche mit besonderen städtebaulichen Missständen im Stadtgebiet auf. In erster Linie wird hierbei die Zielsetzung verfolgt, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse unter Beibehaltung des Gebietscharakters und der Stärken der einzelnen Sanierungsgebiete zu verbessern. Auf der Grundlage der erarbeiteten und auf die verschiedenen Problembereiche zugeschnittenen Neuordnungs- und Sanierungskonzepte, realisiert die Stadt Albstadt zahlreiche öffentliche Einzelmaßnahmen in den betreffenden Gebieten. Unter bestimmen Voraussetzungen kann ferner die Durchführung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden finanziell gefördert werden.
Was versteht man unter Sanierung?
Verschiedene Bereiche und Quartiere innerhalb des Stadtgebietes von Albstadt sind durch Satzungsbeschluss als Sanierungsgebiete ausgewiesen. Auf den ersten Blick weisen diese Gebiete zwar kaum Gemeinsamkeiten auf. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass alle Bereiche durch städtebauliche Missstände, wenn zum Teil auch in völlig unterschiedlicher Form, charakterisiert sind. Mit Hilfe der im Baugesetzbuch verankerten Vorschriften wird mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Land in diesen bebauten Siedlungsbereichen die Zielsetzung einer städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung sowie einer langfristigen Beseitigung vorhandener Mängel zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in besonderem Maße verfolgt. Durch städtebauliche Maßnahmen in den Sanierungsgebieten sollen einerseits die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert, andererseits soll aber auch dem gewerblichen Strukturwandel Rechnung getragen werden. In einem zügigen Prozess sollen diese Verbesserungen durch die Realisierung von verschiedenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie z. B. die Umgestaltung von Straßen, die Begrünung von Flächen, die Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche, aber auch durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen sowie der Rückbau von nicht mehr sanierungsfähigen Gebäuden. Zusammen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, fördert die Stadt deshalb notwendige öffentliche und private Einzelmaßnahmen in Sanierungsgebieten. Die Beseitigung der im jeweiligen Gebiet bestehenden städtebaulichen Mängel wird immer unter dem Blickwinkel verfolgt, den Charakter sowie die Stärke des betroffenen Gebietes zu erhalten und auszubauen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Stadterneuerung das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Investoren sehr wichtig.
Besonderheiten in Sanierungsgebieten
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten neben besonderen gesetzlichen Vorschriften für die Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen auch besondere Bestimmungen hinsichtlich der Finanzierung der durchzuführenden Maßnahmen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten beteiligen sich Bund und Land Baden-Württemberg finanziell mit bestimmten Prozentsätzen an der Durchführung dieser Maßnahmen. Der verbleibende Anteil an den förderfähigen Kosten wird von der Stadt Albstadt getragen. Zwingend erforderlich ist aber insbesondere auch die Investitionsbereitschaft von Bürgern, Eigentümern und Betriebsinhabern. Direkte Auswirkungen auf die Bewohner und Eigentümer in Sanierungsgebieten haben diese Vorschriften insbesondere im Rahmen der bestehenden Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Privatgebäuden ggf. begünstigt zu bekommen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass vor Beginn mit den Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung vorliegen muss. Außerdem können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigen nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadt vor Beginn mit den Baumaßnahmen zwingend notwendig.
Städtebauförderung in Albstadt
In insgesamt 17 abgeschlossenen Sanierungsgebieten konnten zahlreiche Quartiere aufgewertet und städtebauliche Missstände behoben werden. Viele bedeutende und für die Stadt prägende Maßnahmen konnten mit Hilfe der Städtebauförderung umgesetzt werden.
Das erste Sanierungsgebiet beispielsweise umfasste Mitte der 1970er-Jahre das Areal der ehemaligen Lederfabrik Unoth mit den Erweiterungsgebieten „York“ und „Untere Vorstadt“ im Stadtteil Ebingen, dem mit der Sanierung des Stadtkerns im Stadtteil Tailfingen nach dem schweren Erdbeben 1978 und der Sanierung der Ortsmitte im Stadtteil Onstmettingen Mitte der 1980er-Jahre weitere Maßnahmen folgten. Seit damals konnten zahlreiche weitere Erneuerungsmaßnahmen in fast allen Stadtteilen wie bespielweise „Stiegel Nord“, „Ortsmitte Laufen“ oder auch „Ottmartal“ erfolgreich umgesetzt werden. Zuletzt konnte 2020 das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“ mit der Erneuerung und maßgeblichen Aufwertung der Ebinger Innenstadt erfolgreich abgeschlossen werden. Gleichzeitig wurde das Gebiet „Umfeld Bahnhof“ als weiterer Baustein im Stadtteil Ebingen nach erfolgreicher Antragstellung in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen.
Aktuell gibt es In Albstadt vier laufende Sanierungsmaßnahmen. Dies sind neben dem städtischen Sanierungsgebiet „Hufeisen“ in Ebingen die „Südliche Stadtmitte Albstadt-Tailfingen“, die „Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen“ und das Sanierungsgebiet „Umfeld Bahnhof“- Albstadt-Ebingen.
Förderinformation für Eigentürmer im Sanierungsgebiet
Ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist die Unterstützung von Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer. Neben einer anteiligen Förderung durch die Stadt kann von einer finanziellen Unterstützung aus Sanierungsmitteln sowie von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitiert werden. Gerne unterstützt die Stadt Albstadt private Eigentümer bei Ihren Modernisierungsvorhaben in den jeweiligen Sanierungsgebieten.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten in den derzeit vier aktiven Sanierungsgebieten in Albstadt finden Sie unter den nachfolgenden Links. Dort finden Sie zudem weitere Informationen zum Sanierungsgebiet sowie den Gebietsabgrenzungen.
FORMULARE UND DOKUMENTE
Sanierungsgebiet SÜDLICHE STADTMITTE Albstadt-TailfingenFlyer Förderinformation Südliche Stadtmitte Albstadt-TailfingenAbgrenzungsplan Südliche Stadtmitte Tailfingen HauptteilAbgrenzungsplan Südliche Stadtmitte Tailfingen Erweiterung Teil1Abgrenzungsplan Südliche Stadtmitte Tailfingen Erweiterung Teil2Sanierungsgebiet UMFELD BAHNHOF Albstadt-EbingenFlyer Förderinformation Umfeld BahnhofAbgrenzungsplan Umfeld BahnhofSanierungsgebiet HUFEISEN Albstadt-EbingenFlyer Förderinformation Hufeisen EbingenAbgrenzungsplan Hufeisen EbingenSanierungsgebiet STADTTEILMITTE Albstadt-TruchtelfingenFlyer Förderinformation Stadtteilmitte TruchtelfingenAbgrenzungsplan Stadtteilmitte TruchtelfingenUmgesetzte Maßnahmen in SanierungsgebietenGesetzliche Grundlagen
BauGB
Die Vorschriften über die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind in den §§ 136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB) verankert (Juris-Bundesrecht BMVBW – BauGB).
Städtebauförderungsrichtlinien
Konkretisiert werden die im Baugesetzbuch enthaltenen Vorschriften in den vom Land Baden-Württemberg erlassenen Städtebauförderungsrichtlinien (Wirtschaftsministerium).
MEHR INFOS
Gesetzliche Grundlage §136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB)StädtebauförderrichtlinienKONTAKT Baudezernat
Stabsstelle Sanierung
Am Markt 2
72461 Albstadt