Die Stadt Albstadt bietet einen recht kleinen Bauplatz mit ca. 194 m² in der Leimenstraße, in Albstadt-Tailfingen an.
Näheres entnehmen Sie bitte dem angehängten Exposé.
Exposé Leimenstraße, Albstadt-Tailfingen
Mehr Wohnraum zu schaffen, bezahlbar für alle Albstädterinnen und Albstädter in lebendigen und gut vernetzten Stadtteilen, ist eines der wichtigen Themen unserer Stadt.
Die Stadt Albstadt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um das Thema "Bauen und Wohnen". Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.
Hier erfahren Sie, welche Baugebiete derzeit in Albstadt geplant werden, wie Sie Ihren Leerstand besser nutzen können, welche Sanierungsprojekte laufen und wie die Stadt Sie bei Ihren Bauvorhaben unterstützt.
Albstadt bietet ein breitgefächertes Baulandangebot, dass alle Wohnansprüche erfüllt. Bauplätze in herrlicher Lage mit einem attraktiven Wohnumfeld zu günstigen Grundstückspreisen. Wohnen im Grünen mit allen Strukturvorteilen eines pulsierenden Mittelzentrums.
Nutzen Sie das Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Albstadt. Sie erhalten einen Zuschuss von 3.000 Euro pro im Haushalt lebenden Kind bei Erwerb eines städtischen Bauplatzes.
KONTAKTErwerb eines Baugrundstücks
Amt für Finanzen und Vermögen
Abteilung Liegenschaften
Erwerb eines privaten Gebäudes Baudezernat
Abteilung Flächenmanagement
Unser derzeitiges Angebot können Sie der nachfolgenden Seite entnehmen.
Grundstücke für Bauträger stehen derzeit nicht zur Verfügung.Sollten Sie Interesse an einem städtischen Bauplatz haben, tragen Sie Ihre Kontaktdaten bitte in unsere elektronische Interessentenliste ein.
Über neue städtische Bauplätze werden Sie automatisch informiert.
Die Stadt Albstadt bietet einen recht kleinen Bauplatz mit ca. 194 m² in der Leimenstraße, in Albstadt-Tailfingen an.
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Exposé Leimenstraße, Albstadt-Tailfingen
Grundstücksfläche: ca. 918 qm
Kaufpreis: 55,00 € pro qm inkl. Abwasserbeitrag zuzüglich Erschließungsbeitrag
Beschreibung: Der großzügige Bauplatz befindet sich an der Buchtalstraße.
Dieser Bauplatz kann sofort bebaut werden.
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reserviert
Lageplan vergrößertKostenzusammenstellungExposéGrundstücksfläche: ca. 719 qm
Kaufpreis: 165 € pro qm
Beschreibung: Der schön gelegene Bauplatz befindet sich im Eisental und ist ca. 719 qm groß. Der Kaufpreis beträgt 165 EUR pro qm. Der Abwasser- und Naturschutzbeitrag ist in der Summe enthalten. Ein Erschließungsbeitrag fällt nicht an. Die Kosten für die Hausanschlüsse (einschließlich Vorverlegung) und die Vermessung fallen noch an. Auf Wunsch kann die südliche Fläche des Flurstücks 641/2 mit erworben werden.
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reserviert
Lageplan vergrößertKostenzusammenstellungExposéGrundstücksfläche: 411 - 513 qm
Kaufpreis: 90 € pro qm
Beschreibung: Die fünf Bauplätze liegen im Eisental. Sie sind sonnig gelegen.
Die Größen liegen zwischen 411 qm und 513 qm.
Ein Erschließungsbeitrag fällt nicht an. Der Abwasserbeitrag beträgt 7,73 € pro qm.
Es sind keine Vorverlegungen vorhanden. Die Kosten fallen noch für den Erwerber an.
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4 Bauplätze sind verkauft. Der letzte Bauplatz ist reserviert!
KostenzusammenstellungExposéGrundstücksfläche: 444 m²
Kaufpreis: 145 €/m², mit Beiträgen insgesamt 80.206,21 €
Beschreibung: Dieser Bauplatz eignet sich sehr gut für ein Einfamiliengebäude.
Vorverlegungen sind im Flurstück enthalten.
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Der Bauplatz ist derzeit reserviert.
Exposé
Grundstücksfläche: 666 m² bzw. 564 m²
Kaufpreis: 75 €/m², zuzüglich Beiträge somit gesamt 70.338,69 € bzw. 60.541,46 €
Beschreibung: Diese Bauplätze liegen an einem sonnigen Hang. Das Gymnasium ist in unmittelbarer Nähe.
Vorverlegungen sind im Flurstück enthalten.
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Exposé
Darüber hinaus finden Sie in Albstadt auch eine Reihe an privaten Wohnbauplätzen. Diese können Sie auf folgender Karte einsehen:
Bauflächenpotentiale in AlbstadtFORMULARE UND DOKUMENTE
Antrag zum Erwerb eines städtischen Wohnbauplatzes - SelbstauskunftAntrag auf WohnbauförderungKONTAKTAmt für Finanzen und Vermögen
Abteilung Liegenschaften
Sie besitzen eine Baulücke, eine leerstehende oder untergenutzte Wohn- oder Gewerbeimmobilie? Gerne beraten wir Sie über Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Bei Bedarf werden auch städtebauliche Ideenskizzen und Testentwürfe erstellt. Darüber hinaus beraten wir Sie zu finanziellen Fördermöglichkeiten und bei der entsprechenden Antragstellung. Die Flächenmanagement-Aktivitäten der Stadt Albstadt wurden im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung", von Mai 2019 bis Mai 2021, durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert. Das Angebot ist kostenlos. Wir beraten Sie gerne.
FÖRDERPROGRAMME
Föderung der Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum in AlbstadtEntwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)Förderung energetischer SanierungMEHR INFOS
SanierungsgebieteFORMULARE UND DOKUMENTE
Sehr überzeugendes Argument, Schwarzwälder Bote 15.01.2025Baulückenabfrage, Hohenzollerische Zeitung 05.12.2024Baulückenabfrage, Schwarzwälder Bote 17.12.2024Quartier für Jung und Alt, Zollern-Alb-Kurier 03.02.2023Wie viel Land verbraucht der Mensch, Süddeutsche Zeitung 12.02.2024Auszug Parlaments-NewsletterBerufsbild Flächenmanager, Staatsanzeiger Dezember 2024Broschüre „Mehrraum statt LeerraumKONTAKTBaudezernat
Abteilung Flächenmanagement
Am Markt 2
72461 Albstadt
Mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wertet die Stadt Albstadt mit hohem finanziellen Mitteleinsatz Bereiche mit besonderen städtebaulichen Missständen im Stadtgebiet auf. In erster Linie wird hierbei die Zielsetzung verfolgt, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse unter Beibehaltung des Gebietscharakters und der Stärken der einzelnen Sanierungsgebiete zu verbessern. Auf der Grundlage der erarbeiteten und auf die verschiedenen Problembereiche zugeschnittenen Neuordnungs- und Sanierungskonzepte, realisiert die Stadt Albstadt zahlreiche öffentliche Einzelmaßnahmen in den betreffenden Gebieten. Unter bestimmen Voraussetzungen kann ferner die Durchführung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden finanziell gefördert werden.
Verschiedene Bereiche und Quartiere innerhalb des Stadtgebietes von Albstadt sind durch Satzungsbeschluss als Sanierungsgebiete ausgewiesen. Auf den ersten Blick weisen diese Gebiete zwar kaum Gemeinsamkeiten auf. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass alle Bereiche durch städtebauliche Missstände, wenn zum Teil auch in völlig unterschiedlicher Form, charakterisiert sind. Mit Hilfe der im Baugesetzbuch verankerten Vorschriften wird mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Land in diesen bebauten Siedlungsbereichen die Zielsetzung einer städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung sowie einer langfristigen Beseitigung vorhandener Mängel zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in besonderem Maße verfolgt. Durch städtebauliche Maßnahmen in den Sanierungsgebieten sollen einerseits die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert, andererseits soll aber auch dem gewerblichen Strukturwandel Rechnung getragen werden. In einem zügigen Prozess sollen diese Verbesserungen durch die Realisierung von verschiedenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie z. B. die Umgestaltung von Straßen, die Begrünung von Flächen, die Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche, aber auch durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen sowie der Rückbau von nicht mehr sanierungsfähigen Gebäuden. Zusammen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, fördert die Stadt deshalb notwendige öffentliche und private Einzelmaßnahmen in Sanierungsgebieten. Die Beseitigung der im jeweiligen Gebiet bestehenden städtebaulichen Mängel wird immer unter dem Blickwinkel verfolgt, den Charakter sowie die Stärke des betroffenen Gebietes zu erhalten und auszubauen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Stadterneuerung das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Investoren sehr wichtig.
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten neben besonderen gesetzlichen Vorschriften für die Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen auch besondere Bestimmungen hinsichtlich der Finanzierung der durchzuführenden Maßnahmen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten beteiligen sich Bund und Land Baden-Württemberg finanziell mit bestimmten Prozentsätzen an der Durchführung dieser Maßnahmen. Der verbleibende Anteil an den förderfähigen Kosten wird von der Stadt Albstadt getragen. Zwingend erforderlich ist aber insbesondere auch die Investitionsbereitschaft von Bürgern, Eigentümern und Betriebsinhabern. Direkte Auswirkungen auf die Bewohner und Eigentümer in Sanierungsgebieten haben diese Vorschriften insbesondere im Rahmen der bestehenden Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Privatgebäuden ggf. begünstigt zu bekommen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass vor Beginn mit den Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung vorliegen muss. Außerdem können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigen nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadt vor Beginn mit den Baumaßnahmen zwingend notwendig.
In insgesamt 17 abgeschlossenen Sanierungsgebieten konnten zahlreiche Quartiere aufgewertet und städtebauliche Missstände behoben werden. Viele bedeutende und für die Stadt prägende Maßnahmen konnten mit Hilfe der Städtebauförderung umgesetzt werden. Das erste Sanierungsgebiet beispielsweise umfasste Mitte der 1970er-Jahre das Areal der ehemaligen Lederfabrik Unoth mit den Erweiterungsgebieten „York“ und „Untere Vorstadt“ im Stadtteil Ebingen, dem mit der Sanierung des Stadtkerns im Stadtteil Tailfingen nach dem schweren Erdbeben 1978 und der Sanierung der Ortsmitte im Stadtteil Onstmettingen Mitte der 1980er-Jahre weitere Maßnahmen folgten. Seit damals konnten zahlreiche weitere Erneuerungsmaßnahmen in fast allen Stadtteilen wie bespielweise „Stiegel Nord“, „Ortsmitte Laufen“ oder auch „Ottmartal“ erfolgreich umgesetzt werden. Zuletzt konnte 2020 das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“ mit der Erneuerung und maßgeblichen Aufwertung der Ebinger Innenstadt erfolgreich abgeschlossen werden. Gleichzeitig wurde das Gebiet „Umfeld Bahnhof“ als weiterer Baustein im Stadtteil Ebingen nach erfolgreicher Antragstellung in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen. Aktuell gibt es In Albstadt vier laufende Sanierungsmaßnahmen. Dies sind neben dem städtischen Sanierungsgebiet „Hufeisen“ in Ebingen die „Südliche Stadtmitte Albstadt-Tailfingen“, die „Stadtteilmitte Albstadt-Truchtelfingen“ und das Sanierungsgebiet „Umfeld Bahnhof“- Albstadt-Ebingen.
Ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung eines Sanierungsgebietes ist die Unterstützung von Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer. Neben einer anteiligen Förderung durch die Stadt kann von einer finanziellen Unterstützung aus Sanierungsmitteln sowie von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitiert werden. Gerne unterstützt die Stadt Albstadt private Eigentümer bei Ihren Modernisierungsvorhaben in den jeweiligen Sanierungsgebieten.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten in den derzeit vier aktiven Sanierungsgebieten in Albstadt finden Sie unter den nachfolgenden Links. Dort finden Sie zudem weitere Informationen zum Sanierungsgebiet sowie den Gebietsabgrenzungen.
FORMULARE UND DOKUMENTE
Sanierungsgebiet SÜDLICHE STADTMITTE Albstadt-TailfingenFlyer Förderinformation Südliche Stadtmitte Albstadt-TailfingenAbgrenzungsplan Südliche Stadtmitte Tailfingen HauptteilAbgrenzungsplan Südliche Stadtmitte Tailfingen Erweiterung Teil1Abgrenzungsplan Südliche Stadtmitte Tailfingen Erweiterung Teil2Sanierungsgebiet UMFELD BAHNHOF Albstadt-EbingenFlyer Förderinformation Umfeld BahnhofAbgrenzungsplan Umfeld BahnhofSanierungsgebiet HUFEISEN Albstadt-EbingenFlyer Förderinformation Hufeisen EbingenAbgrenzungsplan Hufeisen EbingenSanierungsgebiet STADTTEILMITTE Albstadt-TruchtelfingenFlyer Förderinformation Stadtteilmitte TruchtelfingenAbgrenzungsplan Stadtteilmitte TruchtelfingenAbgeschlossene SanierungsmaßnahmenBauGB
Die Vorschriften über die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind in den §§ 136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB) verankert (Juris-Bundesrecht BMVBW – BauGB).
Städtebauförderungsrichtlinien
Konkretisiert werden die im Baugesetzbuch enthaltenen Vorschriften in den vom Land Baden-Württemberg erlassenen Städtebauförderungsrichtlinien (Wirtschaftsministerium).
KONTAKTBaudezernat
Stabsstelle Sanierung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Die Stadt Albstadt investiert natürlich auch fortlaufend in eine gute Infrastruktur für Ihre Bürgerinnen und Bürger. Hier finden Sie die jeweils laufenden Baumaßnahmen im Hochbau und im Tiefbau. Darüber hinaus werden in den Albstädter Gebäuden auch energetische Sanierungen, wie die flächendeckende Umstellung auf energiesparende LED-Beleuchtungen oder raumlufttechnischen Anlagen installiert. Hinzu kommt der Bau und die Unterhaltung von rund 330km Straßennetz, sowie ein Kanalnetz von rund 300km Länge. Die Bauüberwachen, sowie die Bauabrechnung erfolgt hierbei in der Verantwortung der Bauleitenden der Stadt Albstadt. Sehen Sie hier die aktuellen Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau:
KONTAKTAmt für Bauen und Service
Hochbau
Am Markt 2
72461 Albstadt
Hier finden Sie vom Flächennutzungsplan über Bodenrichtwerte bis hin zu Fördermöglichkeiten und Bauberatung alles, was Sie wissen müssen.
Aufgabe der Stadtplanung ist es, Konzepte für die gesamte Stadt zu erarbeiten und diese kleinräumig auf Quartiersebene auszugestalten. Auf Grundlage der Erkennung und Analyse von Problemlagen werden städtebauliche Leitbilder und Planungsansätze aufgestellt und in zukunftsfähigen Lösungskonzepten umgesetzt. In diesem Zusammenhang werden Aussagen über die Art und Zuordnung von Nutzungen, die Stadtgestaltung sowie Verkehrs- und Grünanlagen getroffen, um die Attraktivität und den Wohnwert der Stadt zu erhöhen. Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Diese hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt steht Ihnen bei Fragen zu Bebauungsplänen gerne zur Verfügung.
KONTAKTStadtplanungsamt
Bauleitplanung
Am Markt 2
72461 Albstadt
FORMULARE UND DOKUMENTE
Übersichtstabelle Bodenrichtwerte AlbstadtÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte MeßstettenÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte NusplingenÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte ObernheimÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte BitzÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte StraßbergÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte WinterlingenÜutachteraussschussAUCH INTERESSANT
Bodenrichtwerte GrundsteuerreformQualifizierter Mietspiegel 2024/2025Dokumentation der MietspiegelerstellungOnline Mietenrechner zum MietspiegelGerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Bei Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstücks, zu Baulasten, Beiträgen und Hausanschlüssen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
KONTAKTStadtplanungsamt
Abteilung Bauordnung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Amt für Bauen und Service
Erschließungsbeiträge/ Abwasser
Am Markt 2
72461 Albstadt
Seit 2014 unterstützt die Stadt Albstadt im Rahmen des Abbruchförderprogramms „Freiräume schaffen“ Grundstückseigentümer beim Rückbau von sanierungsbedürftigen Gebäuden im Innenbereich. Durch die Reaktivierung brach gefallener Flächen und Gebäude verfolgt die Stadt Albstadt sowohl aus Gründen des Freiraumschutzes als auch aus ökologischer, ökonomischer und stadtgestalterischer Hinsicht das Ziel, den zukünftigen Flächenbedarf weitestgehend zu decken und der Vorgabe „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung zu tragen. Zur Erreichung dieser Ziele werden Rückbaumaßnahmen als vorbereitende Maßnahmen gefördert.
Gefördert werden Vorhaben in allen Stadtteilen der Stadt Albstadt unter Beachtung von bauordnungs- und planungsrechtlichen Bestimmungen. Förderberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften. Förderbegünstigt ist jeweils der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das zur Förderung beantragte Vorhaben durchgeführt werden soll. Gefördert wird der Abbruch von sanierungsbedürftigen Gebäuden aller Art, mit Ausnahme von Nebenanlagen und Garagen. Bei einer anschließenden Neubebauung des reaktivierten Grundstücks erhöht sich die Förderung nach einem festgelegten Fördersatz. Bei Gebäuden mit fehlender Sanierungsfähigkeit, welche innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegen, erfolgt die Rückbauförderung nach den im Sanierungsgebiet festgelegten Zuschüssen.
MEHR INFOS
FördermitteldatenbankFörderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)FORMULARE UND DOKUMENTE
Flyer AbbruchförderprogrammAbbruchförderprogramm „Freiräume schaffen“Wohnbauförderprogramm für den Erwerb von BauplätzenWohnungsbauförderprogramm für den Erwerb von Immobilien und Baulücken/Brachen in den OrtskernenKONTAKTAmt für Finanzen und Vermögen
Abteilung Liegenschaften
KONTAKTEnergieagentur Zollernalb GmbH
Bahnhofstraße 22
72336 Balingen
Auf der Grundlage von § 192 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wurden in Baden-Württemberg zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet.
Nach § 1 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Die Gutachterausschüsse sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben hoheitlich tätig sind.
Zum 01.07.2022 haben sich die 7 Mitgliedsgemeinden Albstadt, Meßstetten, Bitz, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen.
Die Aufgaben wurden dabei auf die Stadt Albstadt übertragen, wo seitdem auch die Geschäftsstelle angesiedelt ist.
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Ermittlung von weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Erstattung von Wertermittlungsgutachten
Mietspiegel
KONTAKTGeschäftsstelle Gemeinsamer
Gutachterausschuss
Am Markt 16
72461 Albstadt
ALLGEMEINE SPRECHZEITEN
Montag | 08:00 - 11.30 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr und 15:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 11:30 Uhr |
Die Bodenrichtwerte werden aufgrund von § 196 BauGB und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in zweijährigem Rhythmus abgeleitet. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Aus der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte flächendeckend abgeleitet und unter der Berücksichtigung der Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt als durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken festgesetzt (Bodenrichtwertzone). Bodenrichtwerte werden grundsätzlich ohne die Berücksichtigung von Altlasten ausgewiesen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke. Sie gelten i.d.R. nur für private Baulandflächen und nicht für Grundstücke mit öffentlicher Nutzung. In Sanierungsgebieten beziehen sie sich auf den sanierungsunbeeinflussten Zustand. Die Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs angegeben.
Nach dieser Maßgabe wurden die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Albstadt zum 31.12.2021 wie folgt durch den Gutachterausschuss in seiner Sitzung beschlossen:
Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen im Ortsteil Burgfelden mit einem Bodenrichtwert von 1,40 €, im Ortsteil Ebingen mit einem Bodenrichtwert von 1,70 €, im Ortsteil Laufen mit einem Bodenrichtwert von 1,50 €, im Ortsteil Lautlingen mit einem Bodenrichtwert von 1,80 €, im Ortsteil Margrethausen mit einem Bodenrichtwert von 1,00 €, im Ortsteil Onstmettingen mit einem Bodenrichtwert von 1,30 €, im Ortsteil Pfeffingen mit einem Bodenrichtwert von 1,70 €, im Ortsteil Tailfingen mit einem Bodenrichtwert von 1,30 € und im Ortsteil Truchtelfingen mit einem Bodenrichtwert von 1,60 € je Quadratmeter.
Die Richtwerte für baureifes Land und Bauerwartungsland gemäß Anlage 1 für nicht zentrumsnahe, voll erschlossene Wohn- und Gewerbebauflächen. Werte für Zentrums- und Spitzenlagen liegen differenziert weit darüber und können bei Bedarf nur für den Einzelfall genannt werden.
Richtwerte für Rohbauland können nicht ermittelt werden, da aus der Kaufpreissammlung nicht genügend Verkaufsfälle angefallen sind.
Richtwerte für bebaute Grundstücke im Außenbereich bezogen auf das Gebäude und die notwendigen Abstandsflächen werden auf 25 €/m² festgelegt, soweit kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.
Sehen Sie hier aktuelle Bodenrichtwerte: