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Oberbürgermeisterwahl 2023
Oberbürgermeisterwahl 2023

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. 


 

Am 5. März 2023 fand in Albstadt die Wahl zum Oberbürgermeister (m/w/d) statt. Da am 5. März in Albstadt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen sind, fand am 19. März 2023 eine Neuwahl statt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:

> Stellenausschreibung

> Öffentliche Bekanntmachungen

> Gemeindewahlausschuss

> Wahlbenachrichtigung

> Beantragung von Briefwahlunterlagen

> Wahllokale

> Wahlergebnis

> Kontakt zum Wahlamt
 


Stellenausschreibung

Hier können Sie die Stellenausschreibung abrufen.


Öffentliche Bekanntmachungen

Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Albstadt zur Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) finden Sie hier.


Gemeindewahlausschuss

Die Leitung der Oberbürgermeisterwahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss, der vom Gemeinderat in der Sitzung am 27. Oktober 2022 gebildet wurde.

Zu den Aufgaben des Gemeindewahlausschusses gehören nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung insbesondere die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber/innen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Herr Oberbürgermeister Klaus Konzelmann, sein Stellvertreter ist Herr Bürgermeister Steve Mall.

 

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses finden an folgenden Tagen statt: 

1. Sitzung

Mittwoch, 8. Februar 2023, 18 Uhr,

Großer Sitzungssaal, Ebene 4, Zimmer 401

Gegenstand der Sitzung:

Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses; Prüfung der eingereichten Bewerbungen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

2. Sitzung

Sonntag, 5. März 2023, 19 Uhr,

Ebene 2, Zimmer 203

Gegenstand der Sitzung:

Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses

3. Sitzung

Montag, 6. März 2023, 18 Uhr,

Großer Sitzungssaal, Ebene 4, Zimmer 401

Gegenstand der Sitzung:

Ermittlung und Feststellung des amtlichen Endergebnisses

Im Falle einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl:

4. Sitzung

Mittwoch, 8. März 2023, 19 Uhr,

Großer Sitzungssaal, Ebene 4, Zimmer 401

Gegenstand der Sitzung:

Prüfung der eingereichten Bewerbungen zur Neuwahl des Oberbürgermeisters /der Oberbürgermeisterin und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

5. Sitzung

Sonntag, 19. März 2023, 19 Uhr,

Ebene 2, Zimmer 203

Gegenstand der Sitzung:

Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses

6. Sitzung

Montag, 20. März 2023, 18 Uhr,

Großer Sitzungssaal, Ebene 4, Zimmer 401

Gegenstand der Sitzung:

Ermittlung und Feststellung des amtlichen Endergebnisses

 


Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens zum 12. Februar 2023 versendet das Wahlamt die Wahlbenachrichtigungen an alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich rasch an das Wahlamt wenden. Die Wahlbenachrichtigung enthält u.a. Informationen zu dem für Sie zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit des Wahllokales.

Wahlbenachrichtigung weg – was nun?

Die Wahlbenachrichtigung der Wahl vom 05. März 2023 gilt auch für die Neuwahl am 19. März 2023.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren, verlegt oder eventuell bereits vernichtet hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen.

Wählen im Wahllokal:

Die Wahl ist durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, bei Unionsbürgern durch einen gültigen Identitätsausweis möglich.

Wählen durch Briefwahl:

Alle die bereits für die Wahl am 05. März 2023 und für die Neuwahl am 19. März 2023 Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen diese ab Montag, 13. März 2023 automatisch zugesandt. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig. Falls Sie bis Freitag, 17. März 2023 keine Unterlagen erhalten haben oder nicht mehr wissen, ob Sie bereits Briefwahlunterlagen für die Neuwahl beantragt haben, sollten Sie sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Albstadt, Tel.: 07431/160-2222, E-Mail: wahlamt@albstadt.de, wenden.

Wer erstmalig für die am 19. März 2023 stattfindende Neuwahl Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dafür die rechte Spalte auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen oder die Unterlagen bis einschließlich 16. März 2023, 12.00 Uhr online auf unserer Homepage www.albstadt.de beantragen. Die Wahlbenachrichtigung selbst ist nicht Voraussetzung für den Antrag auf Briefwahlunterlagen. Bei Verlust der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag dennoch schriftlich, per E-Mail oder auch persönlich erfolgen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Neuwahl am 19. März 2023 kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen:

im Stadtteil Ebingen beim Amt für öffentliche Ordnung, Einwohneramt, Rathaus Albstadt, Marktstr. 35, 72458 Albstadt, Zimmer 321, Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie am Freitag, 17. März von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

In Albstadt-Tailfingen werden die Wahlscheine auch vom Bürgerbüro Tailfingen, Adlerstraße 14, 72461 Albstadt ausgestellt, Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag, 17. März 2023, von 8.00 bis 18.00 Uhr.

In den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen erfolgt die Ausstellung der Wahlscheine auch durch die Ortsämter, bis einschließlich Freitag, 17. März 2023, allerdings nur im Rahmen der geltenden Dienstzeiten.

Wichtige Hinweise:

Ab Donnerstag, 16. März 2023 ist eine persönliche Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen notwendig, da bei einer postalischen Versendung ein rechtzeitiger Empfang nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der letzte Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 17. März 2023, 18.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder wenn Sie plötzlich erkranken.

Im Rathaus Albstadt ist für solche Fälle ein Bereitschaftsdienst am Samstag, 18. März 2023 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung bis 15.00 Uhr im Rathaus Albstadt möglich.

Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr roter Wahlbriefumschlag bis spätestens Sonntag, 19. März 2023, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt eingegangen sein muss, um berücksichtigt werden zu können. Demnach empfehlen wir eine persönliche Abgabe Ihrer Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den städtischen Briefkasten am Rathaus in Albstadt-Ebingen.

Ihr Wahlamt


Beantragung von Briefwahlunterlagen

Unter folgendem Link können Sie vom 7. März 2023 bis einschließlich 16. März 2023, 12 Uhr, für die notwendig gewordene Neuwahl zum Oberbürgermeister (m/w/d) Briefwahlunterlagen beantragen.

Hinweis: Sollten Sie bereits bei Ihrem ersten Internetantrag Briefwahlunterlagen für die Neuwahl beantragt haben, erhalten Sie diese automatisch von uns zugesendet. Ein erneuter Internetantrag ist nicht notwendig.


Wahllokale

Zur Oberbürgermeisterwahl am 5. März 2023 und einer eventuellen Neuwahl am 19. März 2023 werden 29 Urnenwahllokale und 15 Briefwahlbezirke im Stadtgebiet eingerichtet. Das für Sie zuständige Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales. Folgende Wahllokale und Briefwahlbezirke wurden eingerichtet:

> Liste der Wahllokale (zum Download)


Wahlergebnis

Das amtliche Wahlergebnis der Neuwahl zum Oberbürgermeister (m/w/d) am 19. März 2023 in Albstadt finden Sie hier

Zum amtlichen Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister (m/w/d) vom 5. März 2023

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. 


Kontakt zum Wahlamt

Haben Sie noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Tel.   07431 - 160 - 2222
E-Mail   wahlamt@albstadt.de
Fax  07431 - 160 - 2227