Information zur Reisschlagversteigerung der Stadt Albstadt 2021 Aufgrund der aktuellen Coronavirus SARS-CoV-2 Situation, kann auch 2021 nicht wie üblich eine Reisschlagversteigerung erfolgen. Die Vergabe erfolgt deshalb nicht im Versteigerungsverfahren, sondern in einem Bieterverfahren.
2. Wie erfolgt die Vergabe? - Mindestgebotspreis ist der in dem Reisschlagverzeichnis genannte Preis (inkl. MwSt.). - Eine Vergabe erfolgt in einem Bieterverfahren durch die Stadt Albstadt, Abteilung Forst wie folgt:
Das komplett ausgefüllte Bieterformular ist zusammen mit der Bescheinigung eines anerkannten Motorsägenlehrgangs in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Reisschlagversteigerung 2021“ bis zum 22.04.2021 an die Stadt Albstadt, Stadtkämmerei, Abt. Forst, Marktstraße 35, 72458 Albstadt zu senden. Berücksichtigt werden alle, bis Donnerstag 22.04.2021 18:00 Uhr im Rathaus Albstadt-Ebingen, eingegangenen Gebote. Gebote durch Anruf, Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden. 3. Wie erhöhe ich die Wahrscheinlichkeit einen Reisschlag zu bekommen?
4. Wie viele Reisschläge kann ich erwerben? Es gibt hier keine Grenze für die Anzahl. Bedenken Sie aber, dass der im Verzeichnis vorgegebene Aufarbeitungszeitraum einzuhalten ist. 5. Wann erfahre ich welchen Reisschlag ich bekommen habe? Nach Auswertung der Gebotseingänge am Freitag, 23.04.2021 ab 08:00 Uhr, erfolgt durch die Stadtverwaltung Albstadt, Abteilung Forst zeitnah die Rechnungsstellung und der Versand der Rechnungen an die Käufer der Reisschläge. Voraussichtlich am Dienstag, den 27.04.2021 dürften alle Käufer die entsprechenden Rechnungen erhalten haben. Käufer die aufgrund ihrer Gebote keinen Reisschlag bekommen, werden ebenfalls zeitnah darüber informiert und erhalten die Möglichkeit einen nicht verkauften Reisschlag zu erwerben. 6. Was umfasst ein erworbener Reisschlag? Zum erworbenen Reisschlag gehört nur am Boden liegende, bereits abgesägte Bäume oder Baumkronenteile. Stehende Bäume, Baumstümpfe und am Waldweg lagerndes/gepoltertes und aufgearbeitetes Holz, sind nicht Gegenstand des Reisschlags und dürfen somit weder abgesägt noch mitgenommen werden. Sollte dies nicht beachtet werden, wird die Stadt Albstadt den entstehenden Schaden in Rechnung stellen. 7. Wann kann mit der Aufarbeitung des gekauften Reisschlages begonnen werden? Das Holz darf vor Ort erst nach Zahlungseingang bei der Stadt Albstadt aufgearbeitet und entnommen werden. Nach Zahlungseingang bei der Stadt Albstadt, erhalten Sie eine sogenannte Abfuhrfreigabe. Diese ist beim Aufarbeiten und Abfahren des Holzes mitzuführen, damit Ihre Berechtigung entsprechend kontrolliert werden kann. Die Abfuhrfreigabe gilt auch als Legitimation zum Befahren der Waldwege auf kürzestem Weg zum Reisschlag. 8. Was ist bei der Aufarbeitung des gekauften Reisschlages zu beachten? Waldarbeit ist eine gefährliche Tätigkeit. Wir legen, nicht zuletzt im Rahmen unserer Zertifizierung, besonderen Wert auf umweltgerechtes und sicheres Arbeiten. Die Regelungen im Merkblatt für die Aufarbeitung von Reisschlägen sind verpflichtend und werden mit der Rechnung mitgeschickt. Für Ihre eigene Sicherheit ist bei Arbeiten mit der Motorsäge, die persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Handschuhen, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe zu tragen. Für die Aufarbeitung der Reisschläge dürfen nur Fahrwege, befestigte Maschinenwege und Rückegassen befahren werden. Auch mit Quads und Kleinschleppern ist das Fahren außerhalb der markierten Rückegassen verboten! Sollte sich jemand bezüglich des Befahrens unsicher sein, bitte mit dem zuständigen Revierleiter abstimmen! Das Aufarbeiten des Reisschlages darf nur an Werktagen in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen.
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Albstadt - Reisschlagversteigerung
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