-
Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie online über die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen der Stadt Albstadt.

Dabei weisen wir insbesondere auf die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegenden Bauleitpläne (Flächennutzungspläne bzw. Bebauungspläne) hin.

Auf den folgenden Seiten werde Ihnen die entsprechenden Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bzw. der öffentliche Auslegung Ihre Stellungnahmen zu den jeweiligen Bauleitplänen abzugeben.

Dies können Sie per Brief, per E-Mail, per Fax oder auch persönlich im Technischen Rathaus in 72461 Albstadt-Tailfingen, Am Markt 2, erledigen. Zuständig ist das Stadtplanungsamt.  

24.02.2024  |  11. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“
 

Öffentliche Bekanntmachung

11. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz,

„Solarpark Lautlingen Süd“

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und

Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

1.Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der    öffentlichen Sitzung am 15.02.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“ beschlossen.

 

2. Ferner hat der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz in der öffentlichen Sitzung am 15.02.2024 den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz, „Solarpark Lautlingen Süd“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Auslegung dieses Vorentwurfs für mindestens 30 Tage durchzuführen.

 

mehr
24.02.2024  |  9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz „Solarpark Lautlingen“ in Albstadt-Lautlingen
 

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurfsbeschluss

- Beteiligung der Öffentlichkeit -

9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Albstadt/Bitz

Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage entsprechend dem Bebauungsplan „Solarpark Lautlingen“

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz hat in der öffentlichen Sitzung am 15.02.2024 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Albstadt/Bitz zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage entsprechend dem Bebauungsplan „Solarpark Lautlingen“ in Albstadt-Lautlingen gebilligt und beschlossen diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

mehr
17.02.2024  |  Bebauungsplanänderung „Eschach V“, Albstadt-Lautlingen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bebauungsplanänderung „Eschach V“, Albstadt-Lautlingen

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

mehr