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Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl 2021

Vorläufiges Wahlergebnis der Bundestagswahl

Das vorläufige Wahlergebnis für die Stadt Albstadt wird am Wahlabend, 26. September 2021, ab 18.00 Uhr im Rathaus ermittelt und kann fortlaufend über den folgenden Link abgerufen werden.

Zum vorläufigen Wahlergebnis der Bundestagswahl in Albstadt

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.



Allgemeines zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In Albstadt sind ca. 31.500, bundesweit etwa 61,5 Millionen Wählerinnen und Wähler an diesem Tag wahlberechtigt. Den Wahlberechtigten stehen im Stadtgebiet von Albstadt am Wahlsonntag von 8.00 – 18.00 Uhr insgesamt 29 Urnenwahllokale und 15 Briefwahlbezirke zur Verfügung, in denen über 350 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleistet ist.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Briefwahlunterlagen beantragen
 

Informationen des Bundeswahlleiters

Informationen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg

Kreiswahlleitung

Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg


 

► Kontakte Wahlamt Albstadt
Falls Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht oder auch allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an das Städtische Wahlamt Albstadt.
Sie erreichen uns per E-Mail unter der Adresse wahlamt@albstadt.de, telefonisch tagsüber unter der Hotline 07431 / 160 2314 od. 160 2313 und per FAX unter der FAX-Nummer: 07431 / 160 2227

Vorläufiges Wahlergebnis der Bundestagswahl

Das vorläufige Wahlergebnis für die Stadt Albstadt wird am Wahlabend, 26. September 2021, ab 18.00 Uhr im Rathaus ermittelt und kann fortlaufend über den folgenden Link abgerufen werden.

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Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.



Allgemeines zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In Albstadt sind ca. 31.500, bundesweit etwa 61,5 Millionen Wählerinnen und Wähler an diesem Tag wahlberechtigt.
Den Wahlberechtigten stehen im Stadtgebiet von Albstadt am Wahlsonntag von 8.00 – 18.00 Uhr insgesamt 29 Urnenwahllokale und 15 Briefwahlbezirke zur Verfügung, in denen über 350 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleistet ist.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

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Sie erreichen uns per E-Mail unter der Adresse wahlamt@albstadt.de, telefonisch tagsüber unter der Hotline 07431 / 160 2314 od. 160 2313 und per FAX unter der FAX-Nummer: 07431 / 160 2227