Die Caritas führt die Baumaßnahmen durch und mietet die Räumlichkeiten langfristig von der Kath. Kirchengemeinde an. Der Einzug in die Räumlichkeiten ist geplant für Anfang 2010.
Gebäude Marktstraße 50 vor Abbruch |
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Neubau Marktstraße 52 | - Südwesten - | Neubau Marktstraße 52 | - Südosten - |
Direkt neben dem Gebäude Marktstraße 52 befindet sich das Gebäude Oberer Stadtgraben 2. Dieses befand sich in einem baulich schlechten Zustand. Erfreulicherweise wurde das Gebäude vom Investor des benachbarten Wohn- und Geschäftshauses ebenfalls erworben und zwischenzeitlich umfassend modernisiert und somit baulich und gestalterisch erheblich aufgewertet. |
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- Oberer Stadtgraben 2 nach Sanierung - |
Auf dem freigewordenen Grundstück plant die aswohnbau gmbh den Neubau
eines 9-Familiengebäudes zusammen mit einer Kindertagesstätte. Insgesamt
sollen im geplanten Neubau in 9 Wohneinheiten ca. 700 qm Wohnfläche zur
Verfügung stehen. Die Wohnungszuschnitte lassen eine Belegung mit unterschiedlichen
Haushaltstypen zu (Singel-Haushalte, 2-Personen-Haushalte, Familien). Geplant
sind insgesamt 3 Zweizimmer- und 6 Vierzimmer-Wohnungen. Sämtliche Wohnungen
sind über die geplante Tiefgarage, die über 17 Stellplätze
verfügt, mit einem Aufzug zu erreichen. Das Gesamtprojekt soll der Förderung
von generationenübergreifendem Wohnen dienen.
Die Errichtung der qualitätsvollen Wohnanlage trägt somit zu einer
weiteren baulichen Aufwertung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt“
bei und fördert zudem die Durchmischung der derzeitigen Bewohnerstruktur.
Sofern es witterungsbedingt möglich ist, soll mit den Baumaßnahmen
noch im Laufe dieses Jahres begonnen werden. Die Kindertagesstätte soll
im Frühjahr 2011 in Betrieb genommen werden. Mit den umfangreichen Baumaßnahmen
wurde Mitte März 2010 begonnen.
- Westansicht der geplanten Neubebauung - |
- Südansicht der geplanten Neubebauung - |
- Parkhaus Stellestraße vor und nach Abbruch - |
- „Gemeinsam lernen und erleben“
- „Netzwerk Arbeit“, mit den Schwerpunkten Bildung / Schule / Soziales / Kultur und Lokale Ökonomie / Arbeit und Beschäftigung
- Wandern in der Spuren der deutschen Sprache (Rucksackprojekt)
- Groß und klein lernen deutsch für den Alltag
- Nähkästchen:
Seit März 2008 ist Frau Koschwitz 14-tägig, jeweils dienstags
von 15.00 – bis 19.00 Uhr im Bürgerbüro Sonnenstr. 23
präsent.
- Wettbewerbsbeitrag, 1. Preis – Sämtliche Wettbewerbsbeiträge waren im Februar 2008 in der Festhalle in Albstadt-Ebingen öffentlich ausgestellt. |
Herrn Oberbürgermeister Dr. Jürgen Gneveckow
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Telefon +49 (0)7431 160-0
Email: stadtverwaltung@albstadt.de
Internet: www.albstadt.de
Wettbewerbsbetreuung:
Arbeitsgemeinschaft
Dipl.-Ingenieur Rainer KrautFreier Stadtplaner
Konradin-Kreutzer-Straße 40
72458 Albstadt
Telefon +49 (0) 7431 934 035
Email: r.kraut@t-online.de
NACHTRIEB & WEIGEL
Städtebau . UmweltplanungObere Gasse 19
72108 Rottenburg am Neckar
Telefon +49 (0) 74 72 26 45 2
Email: info@stadtplanung.com
Tag der Bekanntmachung | 03.07.2007 |
Ende der Bewerbungsfrist | 10.08.2007 |
Sitzung des Auswahlgremiums | 20.08.2007 |
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen | 03.09.2007 |
Kolloquium (14.30 Uhr) | 25.09.2007 |
Abgabe der Pläne | 18.12.2007 |
Preisgericht (Beginn 9 Uhr) | 22./23.02.2008 |
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten | 23.02.2008 bis 09.03.2008 |
Beschlussfassung Gemeinderat | März / April 2008 |
Abholung der nicht prämierten Arbeiten | April 2008 |
Es wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt (GRW 2.4.2)
Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden nach formalen Kriterien und Eignungskriterien die Teilnehmer bestimmt. Sechs Teilnehmer wurden vorab ausgewählt.
Berufsanfänger, deren Diplom nicht mehr als 7 Jahre (Nachweis erforderlich) zurückliegt (Stichtag: Datum der Auslobung) hätten durch die Bereitstellung von bis zu 5 der 35 (zunächst vorgesehenen) Teilnehmerplätze berücksichtigt werden sollen.
Vollständiger Eingang der Bewerbung bis zum 10.08.2007; | |
Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 11 VOF nicht zutreffen; | |
Erklärung der sich bewerbenden Arbeitsgemeinschaft zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller nach Ziffer 6 teilnahmeberechtigten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bewerbererklärung); | |
Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt (Stichtag: Datum der Auslobung, Kopie der Diplomurkunde oder des entsprechenden Nachweises). |
Eine Bewerbung ist nur mit den vom Auslober ausgegebenen formalisierten
Bewerbungsunterlagen möglich. Zum Wettbewerbsverfahren wird nur zugelassen,
wer diese Bewerbungsunterlagen beim Auslober angefordert und fristgerecht
eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang
hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch
auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerbungsunterlagen können ab dem 03.07.2007 bis zum 10.08.2007
am Ende dieser Seite heruntergeladen,
oder bei der Stadtverwaltung Albstadt, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Technisches Rathaus, Baudezernat – Stadtplanungsamt, Frau Michèle Aicher, Zimmer 222, Tel.: 07431/160-3203, Email: Michele.Aicher@albstadt.de angefordert werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 10.08.2007 in einem geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bewerbungsunterlagen“ zu richten an: Michèle Aicher, Stadtverwaltung Albstadt, Am Markt 2, 72461 Albstadt.
Die nach Ziffer 4 ausgelosten Teilnehmer erhalten nach der Sitzung des Auswahlgremiums, spätestens ab dem 03.09.2007 die Wettbewerbsunterlagen.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften, die aus Architekt/innen und/oder Stadtplaner/innen, Ingenieur/innen für Verkehrsplanung und Landschaftsarchitekt/innen bestehen, die jeweils als natürliche oder juristische Personen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. In einer teilnahmeberechtigten Arbeitsgemeinschaft müssen zumindest ein/e Stadtplaner/in oder ein/e Architekt/in, ein/e Landschaftsarchitekt/in sowie ein/e Ingenieur/in der Fachrichtung Verkehrsplanung mitwirken. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen Ansprechpartner als Kontaktperson zum Auslober zu benennen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu führen.
Bei Ingenieuren für Verkehrsplanung sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie als Beratende Ingenieure in einer entsprechenden Fachliste einer Ingenieurkammer eingetragen sind oder wenn sie einen entsprechenden Studienabschluss der Verkehrsplanung oder ein Ingenieurstudium mit Vertiefung Verkehrsplanung/Planung von Verkehrsanlagen nachweisen (Nachweis durch Kopie der Diplomurkunde oder des Diplomzeugnisses). Ferner sind bei Ingenieuren für Verkehrsplanung die fachlichen Anforderungen erfüllt durch den Nachweis, dass seit mindestens 3 Jahren die Berufsbezeichnung Ingenieur für Verkehrsplanung geführt wird oder wenn nachgewiesen werden kann, dass in den letzten 3 Jahren Leistungen der Verkehrsplanung/Planung von Verkehrsanlagen (darunter mindestens eine Planung einer öffentlichen Straße oder eines Platzes) erbracht wurden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Ingenieur/in für Verkehrsplanung oder Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie, für die anderen Fachrichtungen und Ausbildungen) gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Die jeweiligen Nachweise sind vorzulegen!
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Es wird empfohlen, Fachberater zu den Themen „Stadtbeleuchtung“ und „Kunst im öffentlichen Raum“ hinzuzuziehen.
Teilnahmehindernisse sind in 3.2.3 GRW beschrieben.
Diese Kriterien müssen von der Arbeitsgemeinschaft erfüllt werden:
Nachweis eines realisierten Projektes für einen öffentlichen
Fußgängerbereich, einen öffentlichen Platz oder einen
verkehrsberuhigten Bereich in einer Innenstadt (Als Nachweis ist ein Projektblatt maximal im Format DIN A3 mit Nennung des Entwurfsverfassers, der Projektdaten, des Bauherrn und des Bauortes zugelassen; bei Berufsanfängern genügt der Nachweis eines realisierten Projektes für eine Straßenraum- oder Platzgestaltung) und |
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Nachweis eines Wettbewerbserfolges (Preis oder Ankauf) bei einem
Wettbewerb nach GRW bzw. den vergleichbaren Rahmenbedingungen für
Architektenwettbewerbe des Herkunftslandes (Als Nachweis ist ein Projektblatt maximal im Format DIN A3 mit Nennung des Wettbewerbsverfahrens, des Entwurfsverfassers, des Auslobers bzw. der Bauherrschaft und des geplanten Bauortes zugelassen; bei Berufsanfängern genügt der Nachweis eines Erfolges in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit) oder |
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Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts (Bonatzpreis,
Auszeichnung Guter Bauten, Hugo-Häring-Preis, Auszeichnung Beispielhaftes
Bauen, etc.) oder eines Architekturpreises des Herkunftslandes. (Als Nachweis ist die Kopie der Auszeichnungsurkunde und ein Projektblatt maximal im Format DIN A3 zugelassen) Alle Unterlagen sind mit Texten in deutscher Sprache einzureichen. |
6.2 Auswahlgremium
Das Auswahlgremium ist wie folgt besetzt:
Kreimeyer, Sonja, Dipl.-Ing., Baudezernat - Stadtplanungsamt Albstadt
Kraut, Rainer, Dipl.-Ing., Wettbewerbsbetreuung
Weigel, Thomas, Dipl.-Ing., Wettbewerbsbetreuung
Kümmerle, Karsten, Dipl.-Ing.
(Beobachter Architektenkammer Baden-Württemberg)
6.3 Gesetzte Teilnehmer
Architekt / Stadtplaner | Landschaftsarchitekt | Ingenieur, Fachrichtung Verkehrsplanung |
Arbeitsgemeinschaft: | ||
ARP - Architektenpartnerschaft Stuttgart Rotebühlstraße 155 70197 Stuttgart |
Sylvia Brack Untere Grabenstr. 3, 88299 Leutkirch im Allgäu |
MAP - Prof. Maurmaier + Partner Albstraße 32 70806 Kornwestheim |
Arbeitsgemeinschaft: | ||
Freie Planungsgruppe 7 Büro für Stadtplanung und Architektur Ludwigstraße 57 70176 Stuttgart |
Koeber Landschaftsarchitektur Ludwigstraße 57 70176 Stuttgart |
Dipl. Ing. Christoph Link, Verkehrsplaner
SRL und ISR, Vaihinger Landstr. 50 70195 Stuttgart |
Arbeitsgemeinschaft: | ||
Dipl. Ing. Ilona Meinel Freie Stadtplanerin Alte Owinger Str. 80 88662 Überlingen |
Planstatt für Landschaftsarchitektur
und Umweltplanung Johann Senner Breitlestraße 21 88662 Überlingen |
Breinlinger + Partner VBI Ingenieurgesellschaft
mbH Kanalstr. 1 78532 Tuttlingen |
Arbeitsgemeinschaft: | ||
OR Plan Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Regionalplanung Rotebühlstraße 20 70190 Stuttgart |
Gänßle + Hehr Freie Landschaftarchitekten BDLA, Esslingen a.N. |
Büro Henes Verkehrsplaner Stuttgart |
Arbeitsgemeinschaft: | ||
Arbeitsgemeinschaft Albstädter
Architekten Dipl. Ing. Friedrich Rau Wilhelm-Dodel-Gasse 16 72458 Albstadt Dipl. Ing. Dietrich Roth Landgraben 4 72458 Albstadt Dipl. Ing. (FH) Marcus Czernoch Wiesenstraße 86 72461 Albstadt |
Dipl. Ing. (FH) Rolf Kästle Birnbaumstraße 4 72461 Albstadt |
Dipl. Ing. (FH) Peter Czerwenka Kennensteige 24 72459 Albstadt |
Fahrlaender, Jürgen, Dipl.-Ing., Bürgermeister,
Ostfildern
Mänder, Rainer, Dipl.-Ing., Bürgermeister,
Albstadt
Noßwitz, Ulrich, Dipl.-Ing., Ingenieur für
Verkehrsplanung, Aalen
Riehle, Wolfgang, Dipl.-Ing., Freier Architekt und Freier
Stadtplaner, Reutlingen
Stötzer, Gisela, Dipl.-Ing., Freie Garten- und Landschaftsarchitektin,
Freiburg
Telian, Günter, Prof. Dipl.-Ing., Freier Architekt
und Freier Stadtplaner, Karlsruhe
7.2 Stellvertretende Fachpreisrichter/innen (ohne Stimmrecht)
Bott, Cornelia, Prof. Dipl.-Ing., Freie Garten- und
Landschaftsarchitektin, Korntal-Münchingen
Fahle, Bernd, Dr.-Ing., Freier Stadtplaner, Freiburg
Sprenger, Jürgen, Dipl.-Ing., Freier Architekt,
Hechingen
7.3 Sachpreisrichter/innen
Dr. Gneveckow, Jürgen, Oberbürgermeister Albstadt
Conzelmann, Hermann, Stadtrat, CDU-Fraktion
Linder, Rainer, Stadtrat, CDU-Fraktion
Konzelmann, Klaus, Stadtrat, FW-Fraktion
Günther, Rainer, Stadtrat, SPD-Fraktion
7.4 Stellvertretende Sachpreisrichter/innen (ohne Stimmrecht)
Kalenbach, Philipp, Stadtrat, FDP-Gruppe
Laib, Andreas, Stadtrat, Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe
7.5 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
Jansen Dr., Gerhard, Referat Stadtsanierung, Regierungspräsidium
Tübingen
Koschwitz, Edith, Ortsnetz - Projekte für Kooperative
Stadtentwicklung, Reutlingen
Danler, Andreas, Bartenbach LichtLabor, Aldrans/Innsbruck
Gross, Wolfgang, 1. Vorsitzender HGV Albstadt-Ebingen
Folgende Kriterien werden insbesondere bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet: | |
Durchgängige, ablesbare städtebaulich / freiraumplanerische Gestaltungskonzeption mit ihrer Leitidee / Identität; | |
Verkehrsführung und ruhender Verkehr; | |
Aufenthaltsqualität in den Straßen und Platzräumen; insbesondere auch für die Bewohner und Passanten; | |
Durchgrünung; | |
Nachtwirkung; | |
Gestalterische Qualität (z.B. Materialien, Möblierung, Beleuchtung usw.); | |
Überlegungen zur Einbeziehung von Wasser und Kunst. |
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: | 13.000,-- € | |
2. Preis: | 11.000,-- € | |
3. Preis: | 9.000,-- € | |
4. Preis: | 7.000,-- € | |
5. Preis: | 5.000,-- € | |
Ankäufe insgesamt 12.000,-- € | ||
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. |
www.ted.europa.eu
Anzeigen: 07.07.20007
Zollern-Alb Kurier
Schwarzwälder-Bote
Vergabekammer Baden-Württemberg
beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Bitte die Bilder für eine vergrößerte Darstellung anklicken!
Im Anschluss an diese Vorbereitenden Untersuchungen hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt in seiner Sitzung vom 21.12.2006 die Förmliche Festlegung des Bereichs „Westliche Innenstadt“ als Sanierungsgebiet durch Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss bildet die Voraussetzung zur Durchführung von investiven Baumaßnahmen - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich – innerhalb des Sanierungsgebietes.
Die Sanierung wird entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuchs im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist dem Abgrenzungsplan (Link auf Übersichtsplan!) zu entnehmen
Mit dem Ende der Fragebogenaktion ändern sich auch die Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Gebäude Obere Vorstadt 25.
Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen Ihnen ab dem 06.07.2006 jeweils donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 für Fragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Die Öffnungszeiten mittwochs entfallen damit.