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Änderung der Örtlichkeit der Wahllokale in Onstmettingen
07.05.2024  |  Änderung der Örtlichkeit der Wahllokale in Onstmettingen

Änderung der Örtlichkeit der Wahllokale 021-02 und 021-03  


Wichtige Information für die Wahlberechtigten der Urnenwahlbezirke 021-02 und 021-03 in Onstmettingen

  • Verlegung der Wahllokale 021-02 und 021-03  

Die meisten Wahlberechtigten der genannten Bezirke müssten bereits eine Wahlbenachrichtigung anlässlich der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 erhalten haben. Auf dieser ist unter anderem die Örtlichkeit des zugeteilten Wahllokales angegeben, in welchem am Wahlsonntag gewählt werden kann.

Wie bereits kommuniziert, ist die Raichberg-Sporthalle vorerst aufgrund einer baulichen Untersuchung gesperrt worden. Da das Ergebnis der Untersuchung aktuell noch offen ist, hat das Wahlamt beschlossen, die Wahllokale der Bezirke 021-02 und 021-03 zu verlegen.

Beide Wahlbezirke werden von der Raichberg-Sporthalle in die

Festhalle Onstmettingen
Johannes-Raster-Straße 12
72461 Albstadt-Onstmettingen

verlegt.

Sollten Wahlberechtigte aus diesen Bezirken Briefwahl beantragen oder haben bereits Briefwahl beantragt, kann diese Information unberücksichtigt bleiben. Bei der Stimmabgabe am Wahlsonntag vor Ort im Wahllokal bitten wir die Verlegung unbedingt zu beachten.

Ihre

Stadtverwaltung Albstadt 
Wahlamt 

 

 

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