Richtlinien für Übungsteilnehmer am Atemschutzausbildungs-Zentrum Albstadt
Eine einheitliche, an den rechtlichen und fachlichen Vorgaben orientierte Vorgehensweise bei Übungen und Ausbildungen am Atemschutzausbildungs-Zentrum der Feuerwehr Albstadt bildet die Grundlage für einen reibungslosen Übungsablauf und den erwünschten Ausbildungserfolg. Darüber hinaus gewährleisten derartige Regeln Sicherheit für die Ausbilder und die Übungsteilnehmer. Deshalb wurden folgende Regeln beim Betrieb und der Benutzung des Atemschutzausbildungs-Zentrum Albstadt (AAZ-Albstadt) festgelegt.Vor der Übung oder Ausbildung: | |
• | die Vorbereitungsarbeiten und Anfahrten sind so zu legen, dass mit der Ausbildung pünktlich zum vereinbarten Termin (Uhrzeit!) am Atemschutzausbildungs-Zentrum begonnen werden kann. |
• | bei Verspätungen der angemeldeten Feuerwehr wird von den Bediensteten des AAZ eine Wartezeit von 30 Minuten eingehalten; danach wird die Übungsveranstaltung kostenpflichtig abgebrochen. |
• | Der Übungsleiter der teilnehmenden Feuerwehr hat dafür zu sorgen, dass alle angemeldeten Teilnehmer an der Fortbildung teilnehmen, maximal jedoch 12 Teilnehmer. |
• | Bei Nichterscheinen der angemeldeten Feuerwehr wird durch die Feuerwehr Albstadt ein Pauschalbetrag von 100,00 ? erhoben. |
Des Weiteren sind folgende Grundsätze der Teilnehmer zu erfüllen: | |
• | Bestandener Atemschutzgeräteträgerlehrgang |
• | Gültige G 26/3-Untersuchung |
• | Am Tage des Durchgangs körperlich fit fühlen. |
• | Am Tage des Durchgangs nicht unter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. |
• | Am Tage des Durchgangs nicht arbeitsunfähig (krankgeschrieben) sein |
• | An der Unterweisung UVV mit dem Hinweis über die Gefahren beim Tragen von Körperschmuck und Bart (Barterlass) im Atemschutzeinsatz teilgenommen haben. |
• | Den Anweisungen der Übungsaufsicht während der gesamten Übungs Veranstaltung Folge zu leisten. |
• | Von jeder Feuerwehr ist ein Verantwortlicher als Begleitperson für die Teilnehmer zu bestellen. Er bestätigt gegen Unterschrift, dass für jeden Teilnehmer eine gültige G 26 / 3 zum Zeitpunkt des Übungstermins vorliegt. |
• | Für den Durchgang in der Übungsanlage sind folgende Ausrüstungsgegenstände von jedem Teilnehmer mitzubringen: - Feuerwehrschutzanzug - Feuerwehrhelm - Feuerwehrschutzhandschuhe - Feuerwehrstiefel - Flammschutzhaube - Maske - Preßluftatmer |
Während der Übung oder Ausbildung: | |
• | Die Übungsteilnehmer haben bei Notsituation in und außerhalb des AAZ sofort die Bediensteten zu alarmieren / informieren. |
• | Erste Hilfe zu leisten |
Nach der Übung oder Ausbildung: | |
• | Festgestellte Mängel an der Übungsanlage sind den Bediensteten des AAZ sofort mitzuteilen. |
• | Die Übungsanlage nach Übungsende sauber und ordentlich zu verlassen. |