26.04.2025  |  Bebauungsplanentwurf „Östlich der Waldhornstraße“ Albstadt - Onstmettingen

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurfsbeschluss

- Beteiligung der Öffentlichkeit -

1. Bebauungsplanentwurf „Östlich der Waldhornstraße“

2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Östlich der Waldhornstraße“

Stadt Albstadt, Gemarkung Onstmettingen


Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat am 10.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Östlich der Waldhornstraße“, Stadt Albstadt, Gemarkung Onstmettingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Östlich der Waldhornstraße“, Stadt Albstadt, Gemarkung Onstmettingen, gebilligt und beschlossen diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

 

Verfahren

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen, da es sich bei dem Plangebiet um eine kleine innerörtliche Fläche handelt. Das Eingriffspotential ist daher gering.

Die Voraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

Ziel und Zweck der Planung

An die Stadt Albstadt ist ein Investor herangetreten, der auf dem Flurstück 3319 in Albstadt- Onstmettingen ein Quartier für Jung und Alt realisieren möchte. Der Investor sieht insgesamt 8 Wohngebäude vor, die in einem Quartierskonzept aus halböffentlichen Räumen, einem Quartiersplatz sowie einem Parkraumkonzept städtebaulich eingebunden werden. Ziel ist es Wohnraum im Innenbereich zu schaffen, der den aktuellen technischen Anforderungen an die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gerecht wird sowie Bauflächen zur Verfügung zu stellen, um einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme im Außenbereich entgegenzuwirken. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 setzt auf der Fläche eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ fest. Diese Fläche liegt faktisch brach und wird gelegentlich als Lagerplatz genutzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses projektierte Bauvorhaben zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Östlich der Waldhornstraße“ aufgestellt. Damit wird die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich planungsrechtlich gesichert.

 

Das Plangebiet befindet sich im Nord-Osten von Onstmettingen. Es wird erschlossen von der Waldhornstraße im Westen und der Wiesenstraße im Süden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 3319. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,65 ha.

 

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt.

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 25.03.2025.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen

 

von Montag, dem 28.04.2025 bis Mittwoch, dem 04.06.2025,

 

auf der Internetseite der Stadt Albstadt unter der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung“ (https://www.albstadt.de/Öffentlichkeitsbeteiligung) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans im

Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleitungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag     von 8:00 bis 11:30 Uhr

Donnerstag                   zusätzlich von 15:30 bis 18:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

 

Der barrierefreie Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist über die Adlerstraße 14 möglich, bitte der Beschilderung folgen.

 

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 04.06.2025, Stellungnahmen an silke.wolf@albstadt.de bzw. stadtplanungsamt@albstadt.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Stadt Albstadt (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Stadt Albstadt (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Albstadt, den 22.04.2025

Roland Tralmer

Oberbürgermeister

 

 

Topographische Karte

Luftbild

Geltungsbereich

Planzeichnung mit Legende

Textteil

Begründung

Umweltinformation mit artenschutzrechtlicher Prüfung

Schalltechnische Untersuchung

Orientierende Untergrunduntersuchung

Orientierende bodenmechanische Untergrunduntersuchung

Abwägungstabelle

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