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Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Albstadt 2021 - 2030
Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Albstadt 2021 - 2030

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Dieser Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Die Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wurden die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ angewandt.


Der Feuerwehr-Bedarfsplan der Stadt Albstadt 2021-2030 wurde am 28. Oktober 2021 beraten und beschlossen.

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