Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Dieser Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Die Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wurden die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ angewandt.
Der Feuerwehr-Bedarfsplan der Stadt Albstadt 2021-2030 wurde am 28. Oktober 2021 beraten und beschlossen.