KONTAKT
GESCHÄFTSSTELLE GUTACHTERAUSSCHUSS
Auf der Grundlage von § 192 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wurden in Baden-Württemberg zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet.
Nach § 1 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Die Gutachterausschüsse sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben hoheitlich tätig sind.
Zum 01.07.2022 haben sich die 7 Mitgliedsgemeinden Albstadt, Meßstetten, Bitz, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen.
Die Aufgaben wurden dabei auf die Stadt Albstadt übertragen, wo seitdem auch die Geschäftsstelle angesiedelt ist.
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere
Die Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Dezernat III der Stadt Albstadt, Stadtplanungsamt - Bauordnung zugeordnet.