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GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART
Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs
Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften
aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs- und weisungsbefugt. Sie
entscheidet über Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche Entscheidungen.
Sie wirkt durch Stellungnahmen und Antragstellung an den bei den Strafsenaten des
Oberlandesgerichts geführten Verfahren mit.
In diesen Verfahren ist insbesondere zu entscheiden über
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt das Land Baden-Württemberg
gerichtlich und außergerichtlich, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu
verfolgen sind, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer
Bediensteten haben oder soweit solche Ansprüche gegen das Land erhoben werden. Hierzu
gehören beispielsweise auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung von
Fahrzeugen der Justizbehörden.
Sie wirkt zudem in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit. Sie bereitet die Entscheidung über
die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch. Im Hinblick auf die
zunehmend an Bedeutung gewinnende internationale Zusammenarbeit bei der
Strafverfolgung arbeiten die Generalstaatsanwaltschaften mit internationalen
Organisationen, insbesondere im Bereich der Europäischen Union zusammen.
In berufsrechtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater ist
die Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgungsbehörde. Vor den
Berufsgerichten nimmt sie die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
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