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Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

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72422 Albstadt

Regierungspräsidium Tübingen

Telefon:
Fax:
07071 757-3190
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072, Tübingen
Postfach 26 66
72016 Tübingen
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen.

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:

- Pflegefachfrau/Pflegefachmann

- Krankenpflege

- Kinderkrankenpflege

- Altenpflege

- Heilerziehungspflege

- Entbindungspflege

Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.

Die Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann darf sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung

  • durchführen,
  • Prüfungen abhalten und
  • Zeugnisse ausstellen.
Voraussetzungen
  • eine ausreichende Anzahl fachlich qualifizierter Leitungs- und Lehrkräfte.
  • Räumlichkeiten mit ausreichender Größe sowie deren Ausstattung
  • den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln.
  • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, muss folgendes nachgewiesen werden:
    • die Kooperation
      • mit einem geeigneten Krankenhaus,
      • einem ambulanten Pflegedienst oder
      • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
    • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
  • Die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung sind zu beachten.
Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die Weiterbildungseinrichtung betrieben werden soll

KONTAKT

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Servicekonto-ID:
703422965195
De-Mail:
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung. Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen
  • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
  • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (zum Beispiel Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
  • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
  • Informationen über
    • Lehr- und Stundenpläne
    • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
    • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
    • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.

Kosten

für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: 200,00 EUR bis 300,00 EUR

Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

Hinweise

Die zuständige Stelle überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

Rechtsbehelf

Klage

Rechtsgrundlage

Landespflegegesetz (LPflG):

  • § 25 Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
  • § 26 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten
Freigabevermerk

04.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt:
Regierungspräsidium Tübingen

Telefon:
Fax:
07071 757-3190
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Konrad-Adenauer-Straße 20
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