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Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07435 91168
Hausanschrift:
Burgweg 4
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
Telefon:
Fax:
07435 1256
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74306
Hausanschrift:
Am Schloß 3
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601057
Hausanschrift:
Wilhelmstraße 1
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601067
Hausanschrift:
Schulgasse 1
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen.

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigte, die sechs Wochen vor der Wahl in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.

Ziehen Sie danach aus dem jeweiligen Wahlgebiet (beispielsweise der Gemeinde oder dem Landkreis) weg, verlieren Sie die Wahlberechtigung für die betreffende Wahl und werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

Ziehen Sie innerhalb des Wahlgebiets um, bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie können im bisherigen Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.
Wenn Sie bei der Kreistagswahl oder der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart lieber in ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Voraussetzungen
  • Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Sie ziehen in eine andere Gemeinde um oder verlegen Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde, die im gleichen Landkreis liegt wie Ihre bisherige Wohngemeinde oder die wie Ihre bisherige Wohngemeinde im Gebiet des Verbands Region Stuttgart (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) liegt.
  • Sie melden sich bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohngemeinde an.
  • Ihre bisherige Wohngemeinde hat ihnen noch keinen Wahlschein für die Briefwahl ausgestellt.
Zuständige Stelle

Die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre neue Wohnung haben.

Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.

KONTAKT

BÜRGERBÜRO TAILFINGEN [STADT ALBSTADT]

Adlerstraße 14
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

Untere Vorstadt 3
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Servicekonto-ID:
1000001064633

KONTAKT

ORTSAMT BURGFELDEN [STADT ALBSTADT]

Burgweg 4
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUFEN [STADT ALBSTADT]

Scheibenbühlstraße 30
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

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ORTSAMT LAUTLINGEN [STADT ALBSTADT]

Am Schloß 3
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

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ORTSAMT MARGRETHAUSEN [STADT ALBSTADT]

Beim Kloster 5
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT ONSTMETTINGEN [STADT ALBSTADT]

Wilhelmstraße 1
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

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ORTSAMT PFEFFINGEN [STADT ALBSTADT]

Schulgasse 1
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Zugleich werden Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde gestrichen.
Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen
  • Meldebescheinigung über Ihre Anmeldung in der neuen Wohngemeinde
  • gegebenenfalls Ausweisdokument
Kosten

Keine.

Hinweise

Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt in der Regel keine Umtragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks, in dem die neue Hauptwohnung liegt.

Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass sich durch Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde die Wahlberechtigung für die Ortschaftsratswahl ändert.
Erfolgt die Ummeldung bei der Meldebehörde bis 16 Tage vor der Wahl, werden Sie in das neue Wählerverzeichnis eingetragen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Bei einer späteren Ummeldung können Sie bei der Gemeinde einen Wahlschein für die Ortschaftsratswahl in Ihrem neuen Wohnortsteil beantragen.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung des Antrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt oder Gemeinde erhoben werden.

Freigabevermerk

01.08.2025Innenministerium Baden-Württemberg

Telefon:
Fax:
07432 1603008
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Adlerstraße 14
72461, Albstadt
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72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
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Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
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Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
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Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Burgweg 4
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
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Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
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72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
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Mo 08:30 - 11:30 Uhr
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Fr 08:30 - 11:30 Uhr