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Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07435 91168
Hausanschrift:
Burgweg 4
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
Telefon:
Fax:
07435 1256
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74306
Hausanschrift:
Am Schloß 3
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601057
Hausanschrift:
Wilhelmstraße 1
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601067
Hausanschrift:
Schulgasse 1
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Vertiefende Informationen
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen.

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

Voraussetzungen
  • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl aus.
Zuständige Stelle

die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

KONTAKT

BÜRGERBÜRO TAILFINGEN [STADT ALBSTADT]

Adlerstraße 14
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

Untere Vorstadt 3
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Servicekonto-ID:
1000001064633

KONTAKT

ORTSAMT BURGFELDEN [STADT ALBSTADT]

Burgweg 4
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUFEN [STADT ALBSTADT]

Scheibenbühlstraße 30
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUTLINGEN [STADT ALBSTADT]

Am Schloß 3
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT MARGRETHAUSEN [STADT ALBSTADT]

Beim Kloster 5
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT ONSTMETTINGEN [STADT ALBSTADT]

Wilhelmstraße 1
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT PFEFFINGEN [STADT ALBSTADT]

Schulgasse 1
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Hinweise

Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Gemeinde nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein.
In diesen Fällen muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis immer beantragt werden.
Dafür gelten andere Regelungen als oben dargestellt. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen".

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung können der Antragsteller und der Betroffene Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ergeben. Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlage

Kommunalwahlgesetz (KomWG):

  • § 6 Wählerverzeichnis

Kommunalwahlordnung (KomWO):

  • § 5 Einsicht in das Wählerverzeichnis
  • § 6 Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  • § 7 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Freigabevermerk

12.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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Adlerstraße 14
72461, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
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Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Burgweg 4
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
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Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Beim Kloster 5
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
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Fr 08:30 - 11:30 Uhr