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Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07435 91168
Hausanschrift:
Burgweg 4
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
Telefon:
Fax:
07435 1256
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74306
Hausanschrift:
Am Schloß 3
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601057
Hausanschrift:
Wilhelmstraße 1
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601067
Hausanschrift:
Schulgasse 1
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen.

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

Voraussetzungen
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,

  • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt möglich ist oder
  • wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird.
Zuständige Stelle

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Wichtig:

Ihr Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

KONTAKT

BÜRGERBÜRO TAILFINGEN [STADT ALBSTADT]

Adlerstraße 14
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

Untere Vorstadt 3
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Servicekonto-ID:
1000001064633

KONTAKT

ORTSAMT BURGFELDEN [STADT ALBSTADT]

Burgweg 4
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUFEN [STADT ALBSTADT]

Scheibenbühlstraße 30
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUTLINGEN [STADT ALBSTADT]

Am Schloß 3
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT MARGRETHAUSEN [STADT ALBSTADT]

Beim Kloster 5
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT ONSTMETTINGEN [STADT ALBSTADT]

Wilhelmstraße 1
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT PFEFFINGEN [STADT ALBSTADT]

Schulgasse 1
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf
  • Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  • Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.

Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen
  • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise zur geplanten Reise

Hinweise:

  • Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
  • Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Reisepässen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!
Kosten

26,00 EUR

Hinweise:

  • Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
  • Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
Bearbeitungsdauer

sofort

Hinweise

Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht
  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 7 Passversagung
  • § 8 Passentziehung

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV):

  • § 14 Muster des vorläufigen Reisepasses
  • § 27 Gebühren
Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Telefon:
Fax:
07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon:
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07431 1602227
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Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
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72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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07435 91168
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Burgweg 4
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
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07435 1256
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74306
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Am Schloß 3
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
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07431 1601057
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Wilhelmstraße 1
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Schulgasse 1
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr