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Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07433/92-1666
Hausanschrift:
Hirschbergstraße 29
72336, Balingen
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Vertiefende Informationen
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen.

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Hinweis: Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Zuständige Stelle
  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

KONTAKT

LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS

Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Servicekonto-ID:
923509052744
Verfahrensablauf

Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten
  • Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
  • Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von

Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Telefon: 0711 - 9519610).

Hinweise

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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Fax:
07433/92-1666
Hausanschrift:
Hirschbergstraße 29
72336, Balingen