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Kontakt

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen.

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

KONTAKT

BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Fristen

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Leistungsklage

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
Freigabevermerk

08.01.2024; Innenministerium Baden-Württemberg

Bürgerdienste und Wahlen [Stadt Albstadt]

Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 13:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - ab 01.09. ist für eine Vorsprache ein vorab vereinbarter Termin nötig)
Mo 08:00 - 13:00 Uhr
Di 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 13:00 Uhr
Do 08:00 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr