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Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
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07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Vom 10.08. - 18.09. hat das Bürgerbüro vormittags von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Nachmittags hat es nur Donnerstags von 15:30 - 18:00 Uhr geöffnet.)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon:
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07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07435 91168
Hausanschrift:
Burgweg 4
72459, Albstadt
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72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist vom 26.08. bis einschließlich 07.09. geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
Telefon:
Fax:
07435 1256
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74306
Hausanschrift:
Am Schloß 3
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist vom 10.08. bis einschließlich 28.08. geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 25.08. sowie am 01.09. geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601057
Hausanschrift:
Wilhelmstraße 1
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist vom 24.08. bis einschlielich 11.09. geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601067
Hausanschrift:
Schulgasse 1
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist vom 26.08. bis einschließlich 07.09. geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr

Landesfamilienpass beantragen.

Onlineantrag und Formulare

  • Onlinedienst der Stadtverwaltung Albstadt
  • Onlinedienst service-bw

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.

Dies sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Insel Mainau

Voraussetzungen

Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungs-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
  • Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes

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BÜRGERBÜRO TAILFINGEN [STADT ALBSTADT]

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BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

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ORTSAMT BURGFELDEN [STADT ALBSTADT]

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ORTSAMT LAUFEN [STADT ALBSTADT]

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ORTSAMT LAUTLINGEN [STADT ALBSTADT]

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ORTSAMT MARGRETHAUSEN [STADT ALBSTADT]

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ORTSAMT ONSTMETTINGEN [STADT ALBSTADT]

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ORTSAMT PFEFFINGEN [STADT ALBSTADT]

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch über Kommune

Rechtsgrundlage

freiwillige Leistung

Freigabevermerk

18.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg