Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen beziehungsweise abgegeben werden.
Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:
Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.
Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von Hass und Hetze im Netz können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (beispielsweise . Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- beziehungsweise Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie zum Beispiel Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie zum Beispiel Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln. Speziell bei Hass und Hetze im Netz wird angeraten, Screenshots der Beiträge die Sie anzeigen möchten zu fertigen, da Inhalte im Nachgang geändert oder gelöscht werden können. Achten Sie hierbei auch darauf, dass relevante Informationen zur Veröffentlichung (Datum, Uhrzeit, Benutzername, et cetera) und der Kontext des Beitrags erfasst werden, um eine nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen.
Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.
Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands beziehungsweise in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.
Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.