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Stadtverwaltung Albstadt

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Marktstraße 35
72458 Albstadt
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Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

Kontakt

Stadt Albstadt

Fax:
07431 1601480
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72458, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 11:30 Uhr
Di 08:00 - 11:30 Uhr
Mi 08:00 - 11:30 Uhr
Do 08:00 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen.

Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Absatz 1 Ziffer 8 Waffengesetz (WaffG) vor.

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

Zuständige Stelle

die Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft

KONTAKT

STADT ALBSTADT

Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
07431 1600
Dies ist die allgemeine und zentrale Telefonnummer/Rufnummer der Stadtverwaltung Albstadt
Servicekonto-ID:
609334711553
Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Fristen

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen
  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Waffengesetz (WaffG):

  • § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Freigabevermerk

11.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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