Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07433/92-1666
Hausanschrift:
Hirschbergstraße 29
72336, Balingen

Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten.

Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Voraussetzungen

Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon.

Zuständige Stelle

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

KONTAKT

LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Freigabevermerk

12.12.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg