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Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07431/8000-1283
Hausanschrift:
Unter dem Malesfelsen 23
72458, Albstadt-Ebingen
Telefon:
Fax:
07433/92-1650
Hausanschrift:
Richard-Strauß-Straße 5
72336, Balingen
Telefon:
Fax:
07471/9309-1291
Hausanschrift:
Heiligkreuzstraße 10
72379, Hechingen
  • Übersicht
  • Onlineantrag und Formulare
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Vertiefende Informationen
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen.

Onlineantrag und Formulare
  • Onlinedienst der Stadtverwaltung Albstadt
  • Onlinedienst service-bw

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
Voraussetzungen
  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

KONTAKT

ZULASSUNGSSTELLE ALBSTADT [LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS]

Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt-Ebingen

KONTAKT

ZULASSUNGSSTELLE BALINGEN [LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS]

Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen

KONTAKT

ZULASSUNGSSTELLE HECHINGEN [LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS]

Verfahrensablauf

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Erforderliche Unterlagen
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis
Kosten
  • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
  • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
  • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung

Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221

Freigabevermerk

26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Telefon:
Fax:
07431/8000-1283
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Unter dem Malesfelsen 23
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