Suchbegriff

Bauen
Dezernate
Kitas
Bürgerbeteiligung
Museen
Pressebereich

Kontakt

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Ehrenamtspauschale geltend machen.

Üben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).

Begünstigte Tätigkeiten:

  • Vorstand, Kassierer
  • Schiedsrichter im Amateurbereich
  • Platz- oder Gerätewart
  • Bürokraft
  • Reinigungskraft

Nicht begünstigt sind:

  • Amateursportler
  • Helfer beim Vereinsfest
  • Helfer Altmaterialsammlung
Voraussetzungen

Sie üben eine der oben genannten begünstigten Nebentätigkeiten im Dienst oder im Auftrag

  • einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
  • eines steuerbegünstigten Vereins

zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke aus.

Bei steuerbegünstigten Vereinen ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit der Förderung dieser steuerbegünstigten Zwecke dient. Dementsprechend wird die Steuerbefreiung auch gewährt, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt wird.

Für eine Tätigkeit im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt die Steuerbefreiung nicht in Betracht.

Eine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.

Inanspruchnahme von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale:

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können Sie nur nebeneinander in Anspruch nehmen, wenn es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten (bei derselben oder verschiedenen Körperschaften) handelt. Diese Tätigkeiten müssen

  • nebenberuflich ausgeübt werden,
  • voneinander trennbar sein,
  • gesondert vergütet werden,
  • eindeutig geregelt sein und
  • tatsächlich durchgeführt werden.
Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Finanzamt

KONTAKT

FINANZAMT BALINGEN

Jakob-Beutter-Str. 4
72336 Balingen
De-Mail:
poststelle-53@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Verfahrensablauf

Die Ehrenamtspauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Fristen

jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage
Freigabevermerk

20.11.2024 Finanzministerium Baden-Württemberg

Finanzamt Balingen

FAX:
07433/97-2099
Hausanschrift:
Jakob-Beutter-Str. 4
72336, Balingen