Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.
Liegen Ihnen alle Genehmigungen vor, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen oder vereinbarte Termine.
Für eine reibungslose, durchgängige digitale Beantragung bietet Ihnen derOnline-Dienst „Breitband-Portal“ folgende Vorteile:
- Übersichtliche Darstellung Ihrer eingereichten Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
- Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
- Direkte Kommunikation mit der zuständigen Behörde, einschließlich einer Historie
- Schnittstellen-Option für Integration in eine eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
- Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), auf die die zuständige Behörde für die Umsetzung hingewiesen hat
- Frühzeitige Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
- Alle Bescheide und Unterlagen werden in digitaler Form abgewickelt und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Bearbeitungs- und Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung liegt.