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Stadt Albstadt
Schulen

Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

Schulen [Stadt Albstadt]

Telefon:
Fax:
07431 1602527
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Marktstraße 35
72458, Albstadt
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72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 11:30 Uhr
Di 08:00 - 11:30 Uhr
Mi 08:00 - 11:30 Uhr
Do 08:00 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Onlineantrag und Formulare
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Freigabevermerk

Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden.

Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.

Mögliche Formen sind:

  • Verlässliche Grundschule
  • Flexible Nachmittagsbetreuung
  • Hort und Hort an der Schule

Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen, Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.

Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.

Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Albstadt

Ihr Kind ist an einer städtischen Grundschule in Albstadt angemeldet oder wird diese zukünftig besuchen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

KONTAKT

SCHULEN [STADT ALBSTADT]

Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Albstadt

Die Anmeldung zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung muss jedes Schuljahr neu durchgeführt werden.

Die Anmeldung muss für jedes Kind einzeln ausgefüllt und abgeschickt werden.

Anmeldeschluss für das jeweils kommende Schuljahr ist der 15. März.

Die Anmeldung bewirkt keine automatische Zusage zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung.

Die Stadt Albstadt wird sich rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Wichtig: Die Anmeldung zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung ist verbindlich zahlungspflichtig.

Fristen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Albstadt

15. März eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Albstadt

Für Betreuungsplätze, für die kein Rechtsanspruch besteht, ist die Abgabe eine Arbeitgeberbescheinigung für alle sorgeberechtigten Personen die einer Beschäftigung nachgehen erforderlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung muss bei der Anmeldung hochgeladen werden.

Kosten

Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Ergänzung für Stadt Albstadt

Die Kosten für die Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung variieren je nach gewünschten Betreuungsumfang.

Hinweise

keine

Ergänzung für Stadt Albstadt

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Albstadt: https://www.albstadt.de/schulen.

Rechtsbehelf

Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem jeweiligen Einrichtungsträger.

Ergänzung für Stadt Albstadt

Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten des Kindes und der Stadt Albstadt.

Freigabevermerk

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Albstadt

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Schulen [Stadt Albstadt]

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Fax:
07431 1602527
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