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Kontakt

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
  • Übersicht
  • Onlineantrag
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  • Fristen
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  • Freigabevermerk

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen.

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht für Heizölverbraucheranlagen und Jauche-Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen). Sie erleichtern aber mit einer Anzeige zu einem Betreiberwechsel bei solchen Anlagen der zuständigen Behörde die Kommunikation

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

Zuständige Stelle

Die jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind als höhere Wasserbehörden zuständig, wenn sich die Anzeige auf ein Betriebsgelände bezieht, auf welchem mindestens eine Anlage vorhanden oder geplant ist,

  • die der Industrieemissions-Richtlinie der EU unterfällt (Anlage im Anhang 1 Spalte d der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die mit dem Buchstaben E gekennzeichnet ist),
  • die einen Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetrieb) darstellt oder
  • die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz genehmigungsbedürftig ist.

In allen anderen Fällen sind:

in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung,

in einem Landkreis: das Landratsamt,

als untere Wasserbehörde zuständig.

KONTAKT

REFERAT 54.1 - 54.4 - INDUSTRIE UND GEWERBE [REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN]

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach 26 66
72016 Tübingen

KONTAKT

UMWELT UND ABFALLWIRTSCHAFT [LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS]

Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Verfahrensablauf
  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Anzeigeformular

Kosten

Gebühren werden nur fällig, wenn die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen anordnen muss. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 6 Wochen.

Hinweise

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Behörde. Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete können Sie auch beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter abfragen. Hochwassergefahrenkarten können Sie unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ einsehen.

Rechtsbehelf

keiner

Freigabevermerk

06.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Referat 54.1 - 54.4 - Industrie und Gewerbe [Regierungspräsidium Tübingen]

Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072, Tübingen
Postfach 26 66
72016 Tübingen

Umwelt und Abfallwirtschaft [Landratsamt Zollernalbkreis]

Telefon:
Fax:
07433 921388
Hausanschrift:
Hirschbergstraße 29
72336, Balingen