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Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Am Freitag 26.06.2026 bleiben die Rathäuser und Außenstellen aufgrund einer Gemeinschaftsveranstaltung geschlossen. Für dringende Angelegenheiten im Pass- und Meldewesen sowie bereits vereinbarte Termine steht Ihnen das Sachgebiet Bürgerdienste und Wahlen (Untere Vorstadt 3, 72458 Albstadt) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
  • Übersicht
  • Onlineantrag und Formulare
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Adressänderung auf der eID-Karte beantragen .

Onlineantrag und Formulare
  • Onlinedienst der Stadtverwaltung Albstadt
  • Onlinedienst service-bw

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
  • Sie sind umgezogen.

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  • Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
Zuständige Stelle

eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.

KONTAKT

BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

Untere Vorstadt 3
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Servicekonto-ID:
1000001064633
Verfahrensablauf

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

  • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.

oder

Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen

Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.

Erforderliche Unterlagen
  • gültige eID-Karte
  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung
Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Hinweise

Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
Rechtsgrundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

  • § 4 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
  • § 6 Sachliche Zuständigkeit
  • § 7 Örtliche Zuständigkeit
  • § 12 Elektronischer Identitätsausweis
  • § 20 Pflichten des Karteninhabers
  • § 21 Ungültigkeit
  • § 25 Verordnungsermächtigung

Personalausweisverordnung (PauswV)

  • § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)

  • § 2 eID-Karte-Behörden
Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Am Freitag 26.06.2026 bleiben die Rathäuser und Außenstellen aufgrund einer Gemeinschaftsveranstaltung geschlossen. Für dringende Angelegenheiten im Pass- und Meldewesen sowie bereits vereinbarte Termine steht Ihnen das Sachgebiet Bürgerdienste und Wahlen (Untere Vorstadt 3, 72458 Albstadt) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
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