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Kontakt:

Stadtverwaltung Albstadt

Hausanschrift:
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Fax:
07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1602227
Hausanschrift:
Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Kundeninformation)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon:
Fax:
07435 91168
Hausanschrift:
Burgweg 4
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
Telefon:
Fax:
07435 1256
Hausanschrift:
Scheibenbühlstraße 30
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74306
Hausanschrift:
Am Schloß 3
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601057
Hausanschrift:
Wilhelmstraße 1
72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
Fax:
07431 1601067
Hausanschrift:
Schulgasse 1
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen.

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:

  • Abschriften
  • Ablichtungen
  • Vervielfältigungen
  • Negative

Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
  • Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
  • wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
    Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist

Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.

In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.

Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

Voraussetzungen

Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

Zuständige Stelle
  • jede Behörde für Abschriften von Schriftstücken,
    • die sie selbst ausgestellt hat oder
    • die für ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind
  • die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken,
    • die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder
    • deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
  • jeder Notar und jede Notarin

Hinweis: Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer.

KONTAKT

BÜRGERBÜRO TAILFINGEN [STADT ALBSTADT]

Adlerstraße 14
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

BÜRGERDIENSTE UND WAHLEN [STADT ALBSTADT]

Untere Vorstadt 3
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Servicekonto-ID:
1000001064633

KONTAKT

ORTSAMT BURGFELDEN [STADT ALBSTADT]

Burgweg 4
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUFEN [STADT ALBSTADT]

Scheibenbühlstraße 30
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT LAUTLINGEN [STADT ALBSTADT]

Am Schloß 3
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT MARGRETHAUSEN [STADT ALBSTADT]

Beim Kloster 5
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT ONSTMETTINGEN [STADT ALBSTADT]

Wilhelmstraße 1
72461 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt

KONTAKT

ORTSAMT PFEFFINGEN [STADT ALBSTADT]

Schulgasse 1
72459 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Verfahrensablauf

Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Urschrift (Originalschriftstück)
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie
Kosten
  • Gebühren der Behörden: nach Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
  • Notargebühren: nach Gerichts- und Notarkostengesetz
Bearbeitungsdauer

Bei den zuständigen Behörden erfragen

Hinweise

Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

Rechtsbehelf

keiner

Freigabevermerk
  • 02.04.2024 Regierungspräsidium Stuttgart
Telefon:
Fax:
07432 1603008
Hausanschrift:
Adlerstraße 14
72461, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Bürgerbüro ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
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07431 1602227
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Untere Vorstadt 3
72458, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerdienste - Wichtiger Hinweis: Am 05.05. ist das Amt vormittags geschlossen. Für eine Vorsprache ist ein vorab vereinbarter Termin nötig.)
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
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Burgweg 4
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05 vormittags geschlossen.)
Mo 15:00 - 18:00 Uhr
Di geschlossen
Mi geschlossen
Do geschlossen
Fr geschlossen
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Scheibenbühlstraße 30
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Am Schloß 3
72459, Albstadt
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 30.04. geschlossen und ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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07431 74749
Hausanschrift:
Beim Kloster 5
72459, Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo geschlossen
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 15:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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07431 1601057
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72461, Albstadt
Postfach 10 01 25
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen.)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
Mi 08:30 - 11:30 Uhr
Do 08:30 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr
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Allgemeine Sprechzeit (Wichtiger Hinweis: Ortsamt ist am 05.05. vormittags geschlossen)
Mo 08:30 - 11:30 Uhr
Di 08:30 - 11:30 Uhr
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Do 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 11:30 Uhr