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Stadtverwaltung Albstadt

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Marktstraße 35
72458 Albstadt
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Team Digital [Stadt Albstadt]

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Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 11:30 Uhr
Di 08:00 - 11:30 Uhr
Mi 08:00 - 11:30 Uhr
Do 08:00 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 11:30 Uhr
  • Übersicht
  • Onlineantrag und Formulare
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Freigabevermerk

Abgabe Fahrerlaubnis-Antrag.

Grundsätzlich beantragen Sie Ihre Fahrerlaubnis beim Landratsamt Zollernalbkreis, Führerscheinstelle Balingen. Dort haben Sie die Möglichkeit die Fahrerlaubnis in einem Onlineantrag oder in einem klassischen Papierformular zu beantragen.

Das klassische Papierformular können Sie bei uns, dem Amt für Einwohnerservice - Bürgerdienste und Wahlen abgeben.

Voraussetzungen

Vollständig ausgefüllter Fahrerlaubnis-Antrag unter Vorlage eines Ausweisdokumentes.

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Bringen Sie den ausgefüllten Antrag bereits unterschrieben mit und denken Sie an Ihr Ausweisdokument. Nach Vorlage und Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter müssen Sie die fälligen Kosten begleichen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Fahrerlaubnis-Antrag des Zollernalbkreises.
Dazu gehören folgende Unterlagen:

  • bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
    • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
    • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten
Kosten
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 51 EUR
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): 50,20 EUR
Hinweise

Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.

Freigabevermerk

20.11.2025 - Amt für Einwohnerservice der Stadtverwaltung Albstadt

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