Der Antrag auf Zustimmung muss enthalten:
1. Name und Anschrift des Maßnahmenträgers und, falls hiervon abweichend, des Grundstückseigentümers, dinglich Berechtigten oder Nutzungsberechtigten,
2. Angaben zum Naturraum, zur Gemeinde, Markung und Größe der Maßnahmenfläche sowie eine flurstückscharfe kartografische Darstellung im Maßstab 1 : 5 000 (Offenland) oder 1 : 10 000 (Wald); sind diese Maßstäbe ungeeignet, kann die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall einen anderen Maßstab festlegen,
3. Angabe der Flur und Auflistung der betroffenen Flurstücke,
4. Nachweis der Verfügbarkeit der Fläche,
5. auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei biotop- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen auch zum Ausgangswert in Ökopunkten, durch eine fachkundige Person,
6. auf die Wirkungsbereiche bezogene Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Ökopunkten durch eine fachkundige Person,
7. die erforderlichen Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften,
8. Angaben zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel,
9. die Bestätigung der betroffenen Gemeinde, dass die Fläche nicht für andere Zwecke überplant ist und ihre Überplanung nicht eingeleitet wurde,
10. eine Erklärung des Maßnahmenträgers und des Grundstückseigentümers oder des sonstigen Berechtigten, ob sie der öffentlichen Einsehbarkeit der sie betreffenden personenbezogenen Daten im Ökokonto-Verzeichnis zustimmen.