Suchbegriff

Bearbeitungsstand
Dezernate
Haushalt
Bauen
Wirtschaftsstandort
Pressebereich

Barrierefreiheitserklärung.

Die Stadt Albstadt ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.albstadt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Rückmeldung und Kontaktangaben
Durchsetzungsverfahren
Gebärdensprache