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Albstadt - Sanierung - Die Sanierungsprogramme in der Übersicht - Westliche Innenstadt - Sanier
Albstadt - Sanierung - Die Sanierungsprogramme in der Übersicht - Westliche Innenstadt - Sanier
Neben dem bereits eingerichteten Tafelladen möchte die Caritas Schwarzwald-Alb-Donau auch die Beratungs- und Gruppenangebote in Albstadt ausweiten. Angedacht sind hier insbesondere Angebote wie z. B. Mutter-Kind-Gruppenangebote, Präventionsangebote, Hausaufgabenbetreuung, Elternschule, Sozial- und Lebensberatung, Migrationserstberatung, etc. Ferner soll die Hauptstelle der Caritas von Balingen nach Albstadt in das Marienheim verlegt werden.
Die Caritas führt die Baumaßnahmen durch und mietet die Räumlichkeiten langfristig von der Kath. Kirchengemeinde an. Der Einzug in die Räumlichkeiten ist geplant für Anfang 2010.

November 2009 - Neuordnung Marktstraße 50/ 52 - Neueröffnung M 52
Gebäude Marktstraße 50 vor Abbruch
Für die Neuordnung der Grundstücke Marktstraße 50 / 52 im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt” konnte ein privater Investor gefunden werden. Nach dem Rückbau der ehemaligen Gebäude Markstr. 50, 52 +52/1 sowie Johann-Philipp-Palm-Straße 3 durch den Investor ent-stand ein weiteres hochwertiges Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt Ebingens. Der Neubau des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 3 Geschäfts- und 4 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage wurde im November 2009 eröffnet. In dem Gebäude befinden sich die Buchhandlung „Osiander” sowie eine vom Investor selbst betriebene Metzgerei-Filiale

Neubau Marktstraße 52 - Südwesten - Neubau Marktstraße 52 - Südosten -

April 2009 Modernisierung Gebäude Oberer Stadtgraben 2

Direkt neben dem Gebäude Marktstraße 52 befindet sich das Gebäude Oberer Stadtgraben 2. Dieses befand sich in einem baulich schlechten Zustand.

Erfreulicherweise wurde das Gebäude vom Investor des benachbarten Wohn- und Geschäftshauses ebenfalls erworben und zwischenzeitlich umfassend modernisiert und somit baulich und gestalterisch erheblich aufgewertet.

- Oberer Stadtgraben 2 nach Sanierung -  

Frühjahr 2009 - Neuordnung August-Sauter-Straße 13
Im Rahmen der Untersuchung der Gebäudesubstanz des ehemaligen Fabrikgebäudes August-Sauter-Straße 13 hat sich herausgestellt, dass eine Sanierung unter wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich ist und demzufolge lediglich ein Gebäudeabbruch in Frage kommt. Der Gebäudekomplex wurde im Frühjahr 2009 rückgebaut.

Auf dem freigewordenen Grundstück plant die aswohnbau gmbh den Neubau eines 9-Familiengebäudes zusammen mit einer Kindertagesstätte. Insgesamt sollen im geplanten Neubau in 9 Wohneinheiten ca. 700 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen. Die Wohnungszuschnitte lassen eine Belegung mit unterschiedlichen Haushaltstypen zu (Singel-Haushalte, 2-Personen-Haushalte, Familien). Geplant sind insgesamt 3 Zweizimmer- und 6 Vierzimmer-Wohnungen. Sämtliche Wohnungen sind über die geplante Tiefgarage, die über 17 Stellplätze verfügt, mit einem Aufzug zu erreichen. Das Gesamtprojekt soll der Förderung von generationenübergreifendem Wohnen dienen.
Die Errichtung der qualitätsvollen Wohnanlage trägt somit zu einer weiteren baulichen Aufwertung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt“ bei und fördert zudem die Durchmischung der derzeitigen Bewohnerstruktur.
Sofern es witterungsbedingt möglich ist, soll mit den Baumaßnahmen noch im Laufe dieses Jahres begonnen werden. Die Kindertagesstätte soll im Frühjahr 2011 in Betrieb genommen werden. Mit den umfangreichen Baumaßnahmen wurde Mitte März 2010 begonnen.

- Westansicht der geplanten Neubebauung -
- Südansicht der geplanten Neubebauung -

Januar 2009 - Abbruch Parkhaus Stellestraße
Anhand von umfassenden Untersuchungen stellte sich heraus, dass das sich im Sanierungsge-biet befindende Parkhaus „Stellestraße“ wegen statisch-konstruktiver Mängel, massiver Beton-schäden und Bewehrungskorrosion nicht erhalten werden konnte. Das Parkhaus wurde daher im Januar 2009 für den Parkverkehr gesperrt. Die Abbrucharbeiten sind beendet. Auf dem freien Gelände wurde eine provisorische Parkfläche eingerichtet.
- Parkhaus Stellestraße vor und nach Abbruch -

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“ werden verschiedene Projekte mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt:
  • „Gemeinsam lernen und erleben“
  • „Netzwerk Arbeit“, mit den Schwerpunkten Bildung / Schule / Soziales / Kultur und Lokale Ökonomie / Arbeit und Beschäftigung
Inhaltlich ausgefüllt wird der 1. Schwerpunkt „Gemeinsam lernen und erleben“ mit den derzeit 3 von Frau Andrea Beck durchgeführten folgenden Projekte:
  • Wandern in der Spuren der deutschen Sprache (Rucksackprojekt)
  • Groß und klein lernen deutsch für den Alltag
  • Nähkästchen:
Der 2. Schwerpunkt wird über verschiedene Projekte, wie z. B. Existenzgründungsberatungen, das Quartiersmanagement oder die „GESINA“, die federführend von Frau Koschwitz vom Büro Ortsnetz initiiert werden, abgedeckt.

Seit März 2008 ist Frau Koschwitz 14-tägig, jeweils dienstags von 15.00 – bis 19.00 Uhr im Bürgerbüro Sonnenstr. 23 präsent.


Die künftige Gestaltung der öffentlichen Räume im Sanierungsgebiet wurde in den Jahren 2007 / 2008 im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs untersucht. Die Schaffung von Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte, der bestehenden Platzprofile, der historischen Struktur und des Baubestandes standen bei diesem Wettbewerb ebenso im Vordergrund wie die Zuordnung von konkurrierenden Funktionen und Flächenansprüchen oder die Barrierefreiheit. Bis zum Ende der Bearbeitungsfrist wurden von insgesamt 30 Arbeitsgemeinschaften Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Als Wettbewerbssieger wurde der Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Ernst Partner / Marcus Rommel / Gauss + Lörscher, Rottenburg, Stuttgart, Trier, ausgewählt.
- Wettbewerbsbeitrag, 1. Preis –
Sämtliche Wettbewerbsbeiträge waren im Februar 2008 in der Festhalle in Albstadt-Ebingen öffentlich ausgestellt.

Seit dem 01.11.2007 befindet sich das Bürgerbüro in der Sonnenstraße 23. Wie bisher stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes am Donnerstagnachmittag zu den üblichen Öff-nungszeiten von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Fragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung.


1. Auslober
Stadt Albstadt, vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Dr. Jürgen Gneveckow
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Telefon +49 (0)7431 160-0
Email: stadtverwaltung@albstadt.de
Internet: www.albstadt.de

Wettbewerbsbetreuung:

Arbeitsgemeinschaft

Dipl.-Ingenieur Rainer Kraut
Freier Stadtplaner
Konradin-Kreutzer-Straße 40
72458 Albstadt
Telefon +49 (0) 7431 934 035
Email: r.kraut@t-online.de

NACHTRIEB & WEIGEL

Städtebau . Umweltplanung
Obere Gasse 19
72108 Rottenburg am Neckar
Telefon +49 (0) 74 72 26 45 2
Email: info@stadtplanung.com


2. Termine

Tag der Bekanntmachung 03.07.2007
Ende der Bewerbungsfrist 10.08.2007
Sitzung des Auswahlgremiums 20.08.2007
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 03.09.2007
Kolloquium (14.30 Uhr) 25.09.2007
Abgabe der Pläne 18.12.2007
Preisgericht (Beginn 9 Uhr) 22./23.02.2008
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 23.02.2008 bis 09.03.2008
Beschlussfassung Gemeinderat März / April 2008
Abholung der nicht prämierten Arbeiten April 2008

3. Wettbewerbsaufgabe
Das Wettbewerbsgebiet umfasst öffentliche Straßen- und Plätze in der westlichen Innenstadt von Albstadt-Ebingen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha. Für die Gestaltung dieser öffentlichen Räume erwartet der Auslober Lösungsvorschläge bei denen die Schaffung von Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte, der bestehenden Platzprofile, der historischen Struktur und des Baubestandes ebenso im Vordergrund steht, wie die Zuordnung von konkurrierenden Funktionen und Flächenansprüchen. Ein hoher Stellenwert ist der Barrierefreiheit beizumessen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Beleuchtung. Ziel ist die Förderung und der Erhalt einer innerstädtischen Vielfalt der Funktionen (Gewerbe, Handel, Wohnen).

4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als einstufiger Realisierungswettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs ausgeschrieben.
Es wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt (GRW 2.4.2)
Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden nach formalen Kriterien und Eignungskriterien die Teilnehmer bestimmt. Sechs Teilnehmer wurden vorab ausgewählt.

Berufsanfänger, deren Diplom nicht mehr als 7 Jahre (Nachweis erforderlich) zurückliegt (Stichtag: Datum der Auslobung) hätten durch die Bereitstellung von bis zu 5 der 35 (zunächst vorgesehenen) Teilnehmerplätze berücksichtigt werden sollen.

5. Bewerbungsverfahren
Die Bewerber müssen für die Zulassung zum Wettbewerb folgende Kriterien erfüllen.

Vollständiger Eingang der Bewerbung bis zum 10.08.2007;
Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 11 VOF nicht zutreffen;
Erklärung der sich bewerbenden Arbeitsgemeinschaft zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller nach Ziffer 6 teilnahmeberechtigten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bewerbererklärung);
Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt (Stichtag: Datum der Auslobung, Kopie der Diplomurkunde oder des entsprechenden Nachweises).

Eine Bewerbung ist nur mit den vom Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsunterlagen möglich. Zum Wettbewerbsverfahren wird nur zugelassen, wer diese Bewerbungsunterlagen beim Auslober angefordert und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerbungsunterlagen können ab dem 03.07.2007 bis zum 10.08.2007 am Ende dieser Seite heruntergeladen,

oder bei der Stadtverwaltung Albstadt, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Technisches Rathaus, Baudezernat – Stadtplanungsamt, Frau Michèle Aicher, Zimmer 222, Tel.: 07431/160-3203, Email: Michele.Aicher@albstadt.de angefordert werden.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 10.08.2007 in einem geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bewerbungsunterlagen“ zu richten an: Michèle Aicher, Stadtverwaltung Albstadt, Am Markt 2, 72461 Albstadt.

Die nach Ziffer 4 ausgelosten Teilnehmer erhalten nach der Sitzung des Auswahlgremiums, spätestens ab dem 03.09.2007 die Wettbewerbsunterlagen.

6. Teilnehmer
6.1 Auswahlkriterien

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften, die aus Architekt/innen und/oder Stadtplaner/innen, Ingenieur/innen für Verkehrsplanung und Landschaftsarchitekt/innen bestehen, die jeweils als natürliche oder juristische Personen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. In einer teilnahmeberechtigten Arbeitsgemeinschaft müssen zumindest ein/e Stadtplaner/in oder ein/e Architekt/in, ein/e Landschaftsarchitekt/in sowie ein/e Ingenieur/in der Fachrichtung Verkehrsplanung mitwirken. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen Ansprechpartner als Kontaktperson zum Auslober zu benennen.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu führen.

Bei Ingenieuren für Verkehrsplanung sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie als Beratende Ingenieure in einer entsprechenden Fachliste einer Ingenieurkammer eingetragen sind oder wenn sie einen entsprechenden Studienabschluss der Verkehrsplanung oder ein Ingenieurstudium mit Vertiefung Verkehrsplanung/Planung von Verkehrsanlagen nachweisen (Nachweis durch Kopie der Diplomurkunde oder des Diplomzeugnisses). Ferner sind bei Ingenieuren für Verkehrsplanung die fachlichen Anforderungen erfüllt durch den Nachweis, dass seit mindestens 3 Jahren die Berufsbezeichnung Ingenieur für Verkehrsplanung geführt wird oder wenn nachgewiesen werden kann, dass in den letzten 3 Jahren Leistungen der Verkehrsplanung/Planung von Verkehrsanlagen (darunter mindestens eine Planung einer öffentlichen Straße oder eines Platzes) erbracht wurden.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Ingenieur/in für Verkehrsplanung oder Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie, für die anderen Fachrichtungen und Ausbildungen) gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt und teilnahmeberechtigt sein.

Die jeweiligen Nachweise sind vorzulegen!

Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Es wird empfohlen, Fachberater zu den Themen „Stadtbeleuchtung“ und „Kunst im öffentlichen Raum“ hinzuzuziehen.

Teilnahmehindernisse sind in 3.2.3 GRW beschrieben.

Diese Kriterien müssen von der Arbeitsgemeinschaft erfüllt werden:

Nachweis eines realisierten Projektes für einen öffentlichen Fußgängerbereich, einen öffentlichen Platz oder einen verkehrsberuhigten Bereich in einer Innenstadt

(Als Nachweis ist ein Projektblatt maximal im Format DIN A3 mit Nennung des Entwurfsverfassers, der Projektdaten, des Bauherrn und des Bauortes zugelassen; bei Berufsanfängern genügt der Nachweis eines realisierten Projektes für eine Straßenraum- oder Platzgestaltung)

und

Nachweis eines Wettbewerbserfolges (Preis oder Ankauf) bei einem Wettbewerb nach GRW bzw. den vergleichbaren Rahmenbedingungen für Architektenwettbewerbe des Herkunftslandes

(Als Nachweis ist ein Projektblatt maximal im Format DIN A3 mit Nennung des Wettbewerbsverfahrens, des Entwurfsverfassers, des Auslobers bzw. der Bauherrschaft und des geplanten Bauortes zugelassen; bei Berufsanfängern genügt der Nachweis eines Erfolges in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit)

oder

Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts (Bonatzpreis, Auszeichnung Guter Bauten, Hugo-Häring-Preis, Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, etc.) oder eines Architekturpreises des Herkunftslandes.

(Als Nachweis ist die Kopie der Auszeichnungsurkunde und ein Projektblatt maximal im Format DIN A3 zugelassen)

Alle Unterlagen sind mit Texten in deutscher Sprache einzureichen.

6.2 Auswahlgremium

Das Auswahlgremium ist wie folgt besetzt:

Kreimeyer, Sonja, Dipl.-Ing., Baudezernat - Stadtplanungsamt Albstadt
Kraut, Rainer, Dipl.-Ing., Wettbewerbsbetreuung
Weigel, Thomas, Dipl.-Ing., Wettbewerbsbetreuung
Kümmerle, Karsten, Dipl.-Ing.
(Beobachter Architektenkammer Baden-Württemberg)

6.3 Gesetzte Teilnehmer

Architekt / Stadtplaner Landschaftsarchitekt Ingenieur, Fachrichtung Verkehrsplanung
Arbeitsgemeinschaft:
ARP - Architektenpartnerschaft Stuttgart
Rotebühlstraße 155
70197 Stuttgart
Sylvia Brack
Untere Grabenstr. 3,
88299 Leutkirch
im Allgäu
MAP - Prof. Maurmaier + Partner
Albstraße 32
70806 Kornwestheim
Arbeitsgemeinschaft:
Freie Planungsgruppe 7
Büro für Stadtplanung und Architektur
Ludwigstraße 57
70176 Stuttgart
Koeber
Landschaftsarchitektur
Ludwigstraße 57
70176 Stuttgart
Dipl. Ing. Christoph Link, Verkehrsplaner SRL und ISR,
Vaihinger Landstr. 50
70195 Stuttgart
Arbeitsgemeinschaft:
Dipl. Ing. Ilona Meinel
Freie Stadtplanerin
Alte Owinger Str. 80
88662 Überlingen
Planstatt für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
Johann Senner
Breitlestraße 21
88662 Überlingen
Breinlinger + Partner VBI Ingenieurgesellschaft mbH
Kanalstr. 1
78532 Tuttlingen
Arbeitsgemeinschaft:
OR Plan
Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Regionalplanung
Rotebühlstraße 20
70190 Stuttgart
Gänßle + Hehr
Freie Landschaftarchitekten BDLA,
Esslingen a.N.
Büro Henes
Verkehrsplaner
Stuttgart
Arbeitsgemeinschaft:
Arbeitsgemeinschaft Albstädter Architekten

Dipl. Ing. Friedrich Rau
Wilhelm-Dodel-Gasse 16
72458 Albstadt

Dipl. Ing. Dietrich Roth
Landgraben 4
72458 Albstadt

Dipl. Ing. (FH) Marcus Czernoch
Wiesenstraße 86
72461 Albstadt
Dipl. Ing. (FH) Rolf Kästle
Birnbaumstraße 4
72461 Albstadt
Dipl. Ing. (FH) Peter Czerwenka
Kennensteige 24
72459 Albstadt

7. Preisgericht
7.1 Fachpreisrichter/innen

Fahrlaender, Jürgen, Dipl.-Ing., Bürgermeister, Ostfildern
Mänder, Rainer, Dipl.-Ing., Bürgermeister, Albstadt
Noßwitz, Ulrich, Dipl.-Ing., Ingenieur für Verkehrsplanung, Aalen
Riehle, Wolfgang, Dipl.-Ing., Freier Architekt und Freier Stadtplaner, Reutlingen
Stötzer, Gisela, Dipl.-Ing., Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Freiburg
Telian, Günter, Prof. Dipl.-Ing., Freier Architekt und Freier Stadtplaner, Karlsruhe

7.2 Stellvertretende Fachpreisrichter/innen (ohne Stimmrecht)

Bott, Cornelia, Prof. Dipl.-Ing., Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Korntal-Münchingen
Fahle, Bernd, Dr.-Ing., Freier Stadtplaner, Freiburg
Sprenger, Jürgen, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Hechingen

7.3 Sachpreisrichter/innen

Dr. Gneveckow, Jürgen, Oberbürgermeister Albstadt
Conzelmann, Hermann, Stadtrat, CDU-Fraktion
Linder, Rainer, Stadtrat, CDU-Fraktion
Konzelmann, Klaus, Stadtrat, FW-Fraktion
Günther, Rainer, Stadtrat, SPD-Fraktion

7.4 Stellvertretende Sachpreisrichter/innen (ohne Stimmrecht)

Kalenbach, Philipp, Stadtrat, FDP-Gruppe
Laib, Andreas, Stadtrat, Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe

7.5 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

Jansen Dr., Gerhard, Referat Stadtsanierung, Regierungspräsidium Tübingen
Koschwitz, Edith, Ortsnetz - Projekte für Kooperative Stadtentwicklung, Reutlingen
Danler, Andreas, Bartenbach LichtLabor, Aldrans/Innsbruck
Gross, Wolfgang, 1. Vorsitzender HGV Albstadt-Ebingen

8. Beurteilungskriterien
Folgende Kriterien werden insbesondere bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Durchgängige, ablesbare städtebaulich / freiraumplanerische Gestaltungskonzeption mit ihrer Leitidee / Identität;
Verkehrsführung und ruhender Verkehr;
Aufenthaltsqualität in den Straßen und Platzräumen; insbesondere auch für die Bewohner und Passanten;
Durchgrünung;
Nachtwirkung;
Gestalterische Qualität (z.B. Materialien, Möblierung, Beleuchtung usw.);
Überlegungen zur Einbeziehung von Wasser und Kunst.

9. Anzahl und Höhe der Preise – Weitere Beauftragung
Gesamtsumme: 57 000.-- €

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 13.000,-- €  
2. Preis: 11.000,-- €  
3. Preis: 9.000,-- €  
4. Preis: 7.000,-- €  
5. Preis: 5.000,-- €  
Ankäufe insgesamt 12.000,-- €
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

10. Bekanntmachung
EU- Amtsblatt: 03.07.2007
www.ted.europa.eu

Anzeigen: 07.07.20007
Zollern-Alb Kurier
Schwarzwälder-Bote

11. Sonstiges
Nachprüfstelle:
Vergabekammer Baden-Württemberg
beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe

Wettbewerbssprache ist Deutsch.


Bitte die Bilder für eine vergrößerte Darstellung anklicken!

Die im Jahr 2006 durchgeführten umfangreichen Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanie-rungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“ konnten Ende 2006 abgeschlossen werden.

Im Anschluss an diese Vorbereitenden Untersuchungen hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt in seiner Sitzung vom 21.12.2006 die Förmliche Festlegung des Bereichs „Westliche Innenstadt“ als Sanierungsgebiet durch Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss bildet die Voraussetzung zur Durchführung von investiven Baumaßnahmen - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich – innerhalb des Sanierungsgebietes.

Die Sanierung wird entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuchs im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist dem Abgrenzungsplan (Link auf Übersichtsplan!) zu entnehmen

Die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“ durchgeführte Fragebogenaktion ist beendet. Die Stadt Albstadt möchte sich bei allen Eigentümern, Bewohnern und Gewerbetreibenden bedanken, die durch die Rückgabe ihrer Fragebögen Anregungen und Vorschläge zur Gestaltung der westlichen Innenstadt geliefert haben. Die Fragebögen werden nun über die Sommermonate ausgewertet, und finden dann Einfluss in das Neuordnungskonzept für den Untersuchungsbereich.

Mit dem Ende der Fragebogenaktion ändern sich auch die Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Gebäude Obere Vorstadt 25.

Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen Ihnen ab dem 06.07.2006 jeweils donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 für Fragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Die Öffnungszeiten mittwochs entfallen damit.

Während der Durchführung der Fragebogenaktion bei den Bewohnern, Eigentümern und Gewer-betreibenden im Gebiet „Westliche Innenstadt“ ist das Bürobüro in der Oberen Vorstadt 25 jeweils mittwochs von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Im wöchentlichen Wechsel sind Mitarbeiter der beiden Büros Kraut und Ortsnetz vor Ort um beim Ausfüllen der Fragebögen behilflich zu sein, aber auch um Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Sanierungsmaßnahme zu beantworten.

Offiziell gestartet wurde die Fragebogenaktion im Rahmen der Sanierungsmaßnahme mit einer Auftaktveranstaltung im Bürgerbüro am 10. Mai 2006. Oberbürgermeister Dr. Jürgen Gneveckow, Bürgermeister Rainer Mänder, Mitarbeiter des Baudezernates und der beauftragten Büros Nachtrieb & Weigel und Kraut, sowie des Büros Ortsnetz informierten hierbei über die geplante Sanierungsmaßnahme

Entsprechend dem Baugesetzbuch sind von der Stadtverwaltung zu Beginn jeder Sanierungsmaßnahme so genannte „Vorbereitende Untersuchungen“ – kurz VU - durchzuführen. Im Rahmen dieser „Vorbereitenden Untersuchungen“ werden alle Haushalte und Betriebe im Gebiet dazu aufgefordert, mittels eines Fragebogens ihre Wünsche, Anregungen und Ideen zur geplanten Sanierungsmaßnahme mitzuteilen. Soweit dies möglich ist, werden die von den Bewohnern vorgebrachten Anregungen dann in die weiteren Planungen eingehen.