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Albstadt - Sanierung - Die Sanierungsprogramme in der Übersicht - Stadtumbau West - Gewerbebrac
Albstadt - Sanierung - Die Sanierungsprogramme in der Übersicht - Stadtumbau West - Gewerbebrac
Kurzer Überblick zum Verfahren
  1. Besichtigung des sanierungs-bedürftigen Gebäudes durch Mitarbeiter der Stadt Albstadt
  2. Einholen von 3 vergleichbaren Kostenvoranschlägen je Gewerk durch den Eigentümer
  3. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Albstadt
    Wichtig:
    Baubeginn erst jetzt möglich
  4. Umsetzung der Maßnahmen
  5. Einreichung der Rechnungen bei der Stadt Albstadt
  6. Abrechnung
Hier erhalten Sie Informationen zu:
  • Zuschüssen für private Modernisierungs-maßnahmen im Quartier

Zuschüsse für private Modernisierungsmaßnahmen:

In Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Privatgebäuden Fördermittel zu erhalten.

Der Fördersatz für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen liegt im Sanierungsgebiet „Stiegel-Nord“ bei 25 % der berücksichtigungsfähigen Kosten. Für unterlassene Instandsetzung wird generell ein Abzug in Höhe von 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten vorge-nommen. Ist aus städtebaulichen Gründen der Abbruch eines Gebäudes erforderlich, so können dem Eigentümer die Abbruchkosten mit einem Fördersatz in Höhe von 80 % der berücksichtigungsfähigen Kosten erstattet werden. Zudem kann in solchen Fällen der vom Gutachterausschuss der Stadt Albstadt ermittelte Gebäuderestwert zu 80 % erstattet werden.

Zur Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen ist es zwingend erforderlich, vor Beginn der Baumaßnahmen eine Vereinbarung mit der Stadt Albstadt zu treffen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte über die Abwicklung von privaten Sanierungsmaßnahmen.