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Albstadt - Sanierung - Die Sanierungsprogramme in der Übersicht - Sanierungsmaßnahme B&uu
Albstadt - Sanierung - Die Sanierungsprogramme in der Übersicht - Sanierungsmaßnahme B&uu
Kurzer Überblick zum Verfahren
  1. Besichtigung des sanierungs-bedürftigen Gebäudes durch Mitarbeiter des Baudezernats
  2. Einholen von 3 vergleichbaren Kostenvoranschlägen je Gewerk durch den Eigentümer
  3. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Albstadt
    Wichtig:
    Baubeginn erst jetzt möglich
  4. Umsetzung der Maßnahmen
  5. Einreichung der Rechnungen bei der Stadt Albstadt
  6. Abrechnung
Hier erhalten Sie Informationen zu:
  • Zuschüssen für private Modernisierungs-maßnahmen im Quartier

Zuschüsse für private Modernisierungsmaßnahmen:

In Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Privatgebäuden Fördermittel zu erhalten.

Als Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist allerdings die Förmliche Festlegung der Sanierungsmaßnahme notwendig. Die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bürgerturm“ steht jedoch noch aus.

Die Festlegung der genauen Höhe des Fördersatzes für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Gebiet kann ebenfalls erst im Rahmen der förmlichen Festlegung der Sanierungsmaßnahme vorgenommen werden.

Ist aus städtebaulichen Gründen der Abbruch eines Gebäudes erforderlich können dem Eigentümer die Abbruchkosten bis zu einer bestimmten Höhe erstattet werden. Zudem kann in solchen Fällen der vom Gutachterausschuss der Stadt Albstadt ermittelte Gebäuderestwert erstattet werden.

Zur Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen ist es zwingend erforderlich, vor Beginn der Baumaßnahmen eine Vereinbarung mit der Stadt Albstadt zu treffen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte über die Abwicklung von privaten Sanierungs-maßnahmen.