Home   |   Stadtplan   |   Suche
  

Haushaltssatzung / Haushaltsplan
Haushaltssatzung der Gemeinde Albstadt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.12.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.   im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
  1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 91.890.133
  1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 89.808.405
  1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 2.081.728
  1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0
  1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von 2.081.728
  1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
  1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
  1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0
  1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 2.081.728
       
2.   im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen  
  2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 88.412.100
  2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 79.150.000
  2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
9.262.100
  2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.735.500
  2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 19.883.100
  2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
- 12.147.600
  2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
- 2.885.500
  2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.925.000
  2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 8.650.000
  2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
- 6.725.000
  2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
- 9.610.500
 
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.925.000 EUR
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.100.000 EUR
     
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 15.000.000 EUR
     
§ 5 Steuersätze
1. für die Grundsteuer  
a)
b)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge
330 v.H
350 v.H
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf der Steuermessbeträge 335 v.H
 
§ 6 Weitere Bestimmungen
Grundsteuerkleinbeträge i.S. des § 28 Abs. 2 GrStG werden wie folgt fällig:

a) am 15. August 2012 mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt,
b) am 15. Februar und 15. August 2012 je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser
     30,00 € nicht übersteigt.


Albstadt, den 15.12.2011

Dr. Jürgen Gneveckow
Oberbürgermeister


Haushaltsplan 2012
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogrammes zu. Er enthält die finanzwirtschaftliche Weichenstellung für die Kommunalpolitik im Haushaltsjahr.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Verwaltungshaushalt und einem Vermögenshaushalt.

Der Verwaltungshaushalt enthält die Ausgaben und Einnahmen des laufenden Betriebs. Der Überschuss des Verwaltungshaushalts wird als Zuführungsrate im Vermögenshaushalt insbesondere zur Finanzierung von Investitionen verwendet.
(Bitte klicken Sie auf eine Grafik zur deutlicheren Darstellung)

Gesamtergebnishaushalt 2012
Erträge

Gesamtergebnishaushalt 2012
Aufwendungen

Im Vermögenshaushalt sind alle vermögenswirksamen Ausgaben/Investitionen und die Einnahmen zu deren Finanzierung zu veranschlagen.
(Bitte klicken Sie auf eine Grafik zur deutlicheren Darstellung)

Gesamtfinanzhaushalt 2012
Einzahlungen
Gesamtfinanzhaushalt 2012
Auszahlungen

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist Aufgabe des Stadtkämmerers. Am Zustandekommen des Entwurfs sind alle bewirtschaftenden Dienststellen der Stadtverwaltung beteiligt. Die beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Haushaltssatzung öffentlich bekanntzumachen und mit dem Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Wetter
Veranstaltungen
Webcam
Albstadtwerke
badkap
aswohnbau
Atemschutzausbildung
Partnerstadt Chambéry
NKHR
Notruf
Stadtbücherei
Studenten
Wer macht was?
Pressebereich