Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz
In unserem Teilprojekt
1 „Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz“
wird ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Doppik erstellt –
die Vermögensrechnung/Bilanz.
Das Herzstück des NKHR ist das 3-Komponentenmodell:
Die Eröffnungsbilanz dient als Grundlage für die Eröffnungsbuchungen der künftigen Rechnungsperioden und stellt den Ausgangspunkt für die Erstellung zukünftiger Abschlüsse dar.
Für die Eröffnungsbilanz sind das gesamte kommunale Vermögen sowie die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Da wir in Albstadt bislang nur im Bereich der Kostenrechnenden Einrichtungen auf eine Vollvermögensbewertung zurückgreifen können, müssen die für die Zwecke der Eröffnungsbilanz erforderlichen Daten erst erhoben werden. Unser Ziel ist es, den Erfassungsprozess und das anschließende Bewertungsverfahren systematisch, nachprüfbar und zugleich wirtschaftlich zu gestalten. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Bilanzposten gelegt, „in denen die Musik spielt“, d. h. die eine große finanzielle Bedeutung für die Kommune haben (Grundstücke, Infrastrukturvermögen, Gebäude und Beteiligungen).
Unser Vorgehen bei der Datenerhebung, Datenerfassung und bei der Bewertung kann unserer Projektdokumentation „Bewertungsrichtlinie der Stadt Albstadt“ entnommen werden. Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf verweisen, dass die Dokumentation als „work in progress“ bezeichnet werden muss. Sie wird laufend weiterentwickelt und unterliegt einer ständigen Aktualisierung.
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 Kerstin BlaichTeilprojektleitung Telefon: 07431/160-2108 Email |