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Kosten- und Leistungsrechnung


Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist trotz der recht spärlichen Regelungen des Gesetzgebers in § 14 GemHVO eines der Kernelemente der Doppik. In Albstadt wurde deshalb ein eigenes Teilprojekt (TP 3 KLR), besetzt mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Fachämter, installiert.
Wie die unternehmerische KLR verfolgt auch die kommunale KLR das Ziel, die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen und damit verbunden das Leistungsangebot und die eingesetzten Ressourcen zu optimieren.

Hauptzweck der kommunalen KLR ist allerdings, die zentralen Steuerungselemente des NKHR, die Produkte, verursachungs-gerecht mit Kosten und Erlösen zu versehen. Dies erfolgt mittels einer Vollkostenrechnung auf Ist-Kosten-Basis, d. h. sämtliche Kosten und Erlöse werden entweder direkt auf Produkte gebucht (Einzelkosten) oder über ein sogenanntes Verrechnungsmodell über Kostenstellen geschleust und auf die Produkte verteilt (Gemeinkosten).
Peter Hotz
Teilprojektleitung
Telefon: 07431/160-2107
Email

Die Produkte einer Kommune sind dabei nichts anderes, als die aus der KLR-Theorie bekannten Kostenträger. Im Unterschied zur unternehmerischen KLR sind unsere Produkte jedoch Teil der öffentlich auszuweisenden Ergebnisrechnung, eine klare Trennung zwischen externem und internem Rechnungswesen besteht für Kommunen insofern nicht.
Kosten und Erlöse entsprechen bei uns daher auch weitgehend den Rechnungsgrößen Aufwand und Ertrag der Ergebnisrechnung.




Das Teilprojekt 3 hat die Aufgabe, ein KLR-Konzept zu entwickeln. Auf Basis des Kontenrahmens II/2 werden die für Albstadt relevanten Kosten- und Erlösarten ermittelt (Kostenartenrechnung). Danach gilt es, eine aussagekräftige und praxistaugliche Kostenstellenstruktur zu entwickeln (Kostenstellenrechnung). Bereits beim Aufbau dieser Grundstrukturen muss der vom Teilprojekt 2 entwickelte Produktplan beachtet werden (Kostenträgerrechnung).
Die Zusammenführung all dieser Komponenten erfolgt dann im nächsten Schritt mit der Definition der Regeln, nach denen sich die Kosten und Erlöse auf die Produkte verteilen (Verrechnungsmodell).

Das so entstandene KLR-Konzept hat Gültigkeit sowohl für die Bewirtschaftung, als auch für die Planung des Haushalts. Die inhaltliche, technische sowie organisatorische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Teilprojekt 2 „Produktplan Albstadt“ und wird zum ersten doppischen Haushaltsplan Albstadts führen.

Daher wurden die beiden Projektdokumentationen im November 2009 zusammengefasst und werden seither in der gemeinsamen Dokumentation „Produktplan und Kosten-Leistungs-Rechnung Albstadt - Vom Produkt zum Neuen Haushalt“ geführt. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf verweisen, dass die Dokumentation als „work in progress“ bezeichnet werden muss. Sie wird laufend weiterentwickelt und unterliegt einer ständigen Aktualisierung.


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