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Zensus 2011
Stichtag der Zählung ist der 09.05.2011.
Zensus, oder im Volksmund auch Volks- und Wohnungszählung, ist eine der wichtigsten statistischen Erhebungen in unserer Zeit. Dies entspricht einer Inventur, bei der Angaben über die Bevölkerung und Wohngebäude erhoben werden, um die Bevölkerungs- und Wohnungszahlen zu aktualisieren. Die Ergebnisse eines Zensus liefern aber auch Informationen über die demographische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der Haushalte und Familien. Üblicherweise werden in diesem Zusammenhang gleichzeitig auch Daten über Gebäude und Wohnungen erhoben. Die letzte Erhebung fand in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1987 und in der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1981 statt. Mit wachsendem Abstand zur letzten Volkszählung werden die Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung ungenauer und zukunftsorientierte Abschätzungen (z.B. demografischer Wandel) werden mit Unsicherheiten behaftet. Eine Erhebung der Gebäude und Wohnungen ist vorgesehen, weil es in diesem Bereich noch keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, die wichtig ist für den Wohnungsbestand und die Bedürfnisse der Einwohner eines Landes sind. Das Zensusvorbereitungsgesetz 2011, die gesetzliche Grundlage für die konkreten Vorbereitungen der Zählung, trat am 13.12.2007 in Kraft. Am 02.09.2008 ist die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen in Kraft getreten, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Datenerhebung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage in Deutschland bildet das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (ZensusG 2011), das am 16.07.2009 in Kraft trat. Stichtag des Beginns der Befragung ist der 09.05.2011. Befragt werden rund 17,8 Millionen Besitzer von Immobilien, die per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten und per Stichprobe rund 10 % der Bevölkerung, in Albstadt etwa 4500 Mitbürgerinnen und Bürger. Die Arbeiten für den Zensus 2011 sind bereits in vollem Gange. Derzeit wird ein Anschriften- und Gebäuderegister erstellt, in dem alle Gebäude mit Wohnraum erfasst werden. Bei verschiedenen Anschriften war zunächst unklar, ob sie dazu gezählt werden müssen. Für diese Fälle fanden in den Kalenderwochen 31-33 Begehungen statt, also eine Inaugenscheinnahme der fraglichen Liegenschaften vom Straßenraum oder vom öffentlich zugänglichen Grundstücksteil aus. Zum 01.11.2010 wird bei der Stadtverwaltung eine gesonderte Erhebungsstelle eingerichtet werden, deren Mitarbeiter/innen Auskunft zum Verfahren, zu gesetzlichen Grundlagen und zu den Auskunftspflichten der zu Befragenden geben werden. Die Rechtsgrundlage sowie weitere grundsätzliche Informationen zum Zensus 2011 finden Sie aber auch heute schon auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes: www.zensus2011.de Wir brauchen einen Zensus, um wieder über verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen zu verfügen, daher bittet die Stadtverwaltung die Bevölkerung schon jetzt, die Mitarbeiter/innen der Erhebungsstelle zu unterstützen. Ansprechpartner ist Andreas Ilch, zu erreichen unter der Telefonnummer 07431 – 160 2410. |
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Der
Zensus 2011 ist eine Europäische Union weite Erhebung, die ermittelt, wie viele
Menschen in einem Mitgliedsland leben, wie sie wohnen und arbeiten.